Finanzierung Integrationsfonds sicherstellen

17.10.24 –

Aktueller Stand: DS/1430/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass keine Kürzung des Integrationsfonds im Haushaltsjahr 2025 erfolgt.

Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossene Umstrukturierung des Integrationsfonds wieder rückgängig gemacht wird, indem die Mittel des Fonds vom Haushalt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) wieder an die Bezirke übertragen werden.

 

Begründung:

Bisher erfolgte vom Senat noch keine Zusicherung, dass der Integrationsfonds im Haushaltsjahr 2025 von keiner Kürzung betroffen ist.

Durch die Zuordnung der Mittel des Fonds zum Haushalt der SenASGIVA könnte der Fonds im Haushaltsjahr 2025 von der Auflösung der pauschalen Minderausgabe der SenASGIVA betroffen sein. Auch Administrative Vereinfachung ergeben sich, wenn der Integrationsfonds wieder in den Bezirkshaushalten angesiedelt sind.

Gerade jetzt, angesichts eines großen Bedarfs im Bereich Integration, brauchen wir ein verlässliches und nahtloses Funktionieren des Integrationsfonds und die zuverlässige Bereitstellung von finanziellen Mitteln über den Fonds. Andernfalls könnten wichtige Projekte zur Teilhabe von Geflüchteten an der Gesellschaft, sowie die Unterstützung von Migrant*innen wegfallen.

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