Bestimmung der Einschulungsbereiche
01.06.23 –
Vorgang: KA/0403/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Nach welchen Kriterien bestimmt das Schulamt die Einschulungsbereiche von Grundschulen in Lichtenberg?
- Wenn es konfliktäre Kriterien gibt, welche Kriterien haben Priorität und weshalb (Beantwortung bitte mit Auflistung der Kriterien und Gewichtung der Prioritäten)?
- Inwiefern ist das Kriterium der Schulwegsicherheit relevant für die Veränderung der Einzugsbereiche?
- Wie begründet das Schulamt eine höhere Gewichtung der Schulwegsicherheit gegenüber der Auslastung von Schulen?
- Hält das Schulamt es nicht für notwendig, überbeanspruchte Schulstandorte zu entlasten, was durch die Veränderung der Einschulungsbereiche in der Schulplanungsregion 2 (SPR2) bezweckt worden wäre?
- Falls nein, warum nicht?
- Falls doch, wie sollen Standortentlastungen anderweitig erreicht werden?
- Sind weiteren Änderungen der Einschulungsbereiche für das kommende Schuljahr geplant? Wenn ja, welche?
Kategorie
Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport