Bestimmung der Einschulungsbereiche

01.06.23 –

Vorgang: KA/0403/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Nach welchen Kriterien bestimmt das Schulamt die Einschulungsbereiche von Grundschulen in Lichtenberg? 
  2. Wenn es konfliktäre Kriterien gibt, welche Kriterien haben Priorität und weshalb (Beantwortung bitte mit Auflistung der Kriterien und Gewichtung der Prioritäten)?
  3. Inwiefern ist das Kriterium der Schulwegsicherheit relevant für die Veränderung der Einzugsbereiche?
  4. Wie begründet das Schulamt eine höhere Gewichtung der Schulwegsicherheit gegenüber der Auslastung von Schulen?
  5. Hält das Schulamt es nicht für notwendig, überbeanspruchte Schulstandorte zu entlasten, was durch die Veränderung der Einschulungsbereiche in der Schulplanungsregion 2 (SPR2) bezweckt worden wäre?
  6. Falls nein, warum nicht?
  7. Falls doch, wie sollen Standortentlastungen anderweitig erreicht werden?
  8. Sind weiteren Änderungen der Einschulungsbereiche für das kommende Schuljahr geplant? Wenn ja, welche?

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport

Unsere Flyer:

Zum Herunterladen einfach anklicken.

Soziale Medien

Nach oben