BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Bau- und Planungsvorhaben für das Grundstück Sewanstraße 200

18.06.25 –

Vorgang: KA/0978/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Bauvoranfragen sind für das Grundstück Sewanstraße 200 in den letzten vier Jahren im Bezirksamt bearbeitet worden und wer beantragte sie?

    Es wurden 2 Bauvoranfragen beantragt.
     
  2. Welche Planungsidee (Kubatur, Baumasse, Geschossfläche, Art der Nutzung, …) lag den Bauvoranfragen zugrunde?

    Geplant ist die Bebauung des Grundstücks Sewanstraße 200 mit sechs vier- bis elfgeschossigen Wohnhäusern in einem geschlossenen Blockrand um einen engen Innenhof, in 2 Varianten, die sich dadurch unterscheiden, dass in einem Fall der Innenhof unterbaut wird, im anderen Fall nicht. Die Wohnhäuser erreichen in beiden Varianten eine Höhe von bis zu 31,60 m.

    Das Grundstück hat eine Größe von 5.614 m². Die durch die sechs Gebäude geplante zu überbauende Grundfläche beträgt in der Variante ohne Innenhofbebauung ca. 2.975 m², die der Gesamtgeschossfläche ca. 23.200 m². Damit ergeben sich die städtebaulichen Kennziffern mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,53 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,13.

    Bei der Variante mit Innenhofbebauung liegt die überbaute Grundfläche bei ca. 3.900 m² und die Gesamtgeschossfläche bei ca. 24.100 m². Dort ergeben sich die städtebaulichen Kennziffern mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,29.
     

  3. Welche Fragen wurden in den einzelnen Bauvoranfragen gestellt und wie wurden sie beantwortet?

    Siehe Vorbescheide Nr. 1100-2025-202-BWA 42 + Nr. 1100-2024-2667 BWA 42
     
  4. Wann wurden die Bauvoranfragen beschieden und mit welchem Ergebnis wurde ggf. ein Widerspruch bearbeitet?

    Vorbescheid Nr. 1100-2025-202 wurde am 10.04.2025 teilweise positiv beschieden, Widerspruch vom 28.04.2025. Abgabe des Widerspruchsvorgangs an die Senatsverwaltung gegen die negativen Antworten erfolgt bis spätestens 01.07.2025

    Vorbescheid Nr. 1100-2024-2667 wurde am 10.04.2025 teilweise positiv beschieden, Widerspruch vom 28.04.2025. Abgabe des Widerspruchsvorgangs an die Senatsverwaltung gegen die negativen Antworten erfolgt bis spätestens 02.07.2025

  5. Wie lange noch besteht ein gültiger Vorbescheid für das Grundstück?

    Ein Vorbescheid gilt zwei Jahre ab Ausstellungsdatum, hier der 10.04.2025. Die Frist kann auf Antrag zweimal jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
     
  6. Gibt es eine oder mehrere gültige Baugenehmigungen für das in Rede stehende Grundstück?

    Nein.
     
  7. Welche Inhalte hatten Beratungsgespräche zur Entwicklung des Grundstücks, die das Bezirksamt in den letzten drei Jahren mit Vorhabenträgern führte?

    Die Beratungsgespräche mit der Grundstückseigentümerin und dem beauftragten Architekturbüro hatten die Vorstellung und Abstimmungen eines vorgelegten Bebauungskonzeptes zum Inhalt, welches letztendlich in einem Vorbescheidsantrag mit den beschriebenen zwei Varianten endete, da keine Einigung im Hinblick auf die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB gefunden werden konnte. Die Genehmigungsfähigkeit dieses hoch verdichteten Konzepts auf der Grundlage des § 34 BauGB wurde den Antragstellern zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt.

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen | Wirtschaft und Finanzen | Wohnen und Stadtentwicklung

Unsere Flyer:

Zum Herunterladen einfach anklicken.

Soziale Medien

Nach oben