Aktueller wohnlicher Zustand der Geflüchtetenunterkünfte im Bezirk

29.04.24 –

Vorgang: KA/0685/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie ist allgemein der aktuelle wohnliche Zustand der LAF-Unterkünfte im Bezirk zu bewerten?
    Eine systematische Bewertung des wohnlichen Zustands von LAF-Unterkünften durch das Bezirksamt ist bisher nicht erfolgt. Dem Bezirksamt ist jedoch bekannt, dass Unterkünfte teilweise stark abgenutzt sind. Dies gilt beispielsweise für die GU Hausvaterweg, die aus stark abgewohnten Wohncontainern besteht. Im Mai soll eine Prüfung des Zustands durch das LAF abgeschlossen sein.

    Andere Unterkünfte sind nicht als Wohngebäude errichtet und bieten daher eine eingeschränkte Wohnqualität. Dies gilt beispielsweise für die GU Bornitzstraße, die ein ehemaliges Bürogebäude der Telekom ist, oder für die GU Konrad-Wolf-Straße und die GU Max-Brunnow-Straße. Gezielt als Wohngebäude errichtet LAF-Unterkünfte mit Appartmentstruktur wie beispielsweise die Seehausener Straße, der Hagenower Ring oder der Grafenauer Weg sind als über hohe Wohnqualität verfügend einzuschätzen.

  2. Konnte in der Geflüchtetenunterkunft Seehausener Straße mittlerweile der kaputte Fahrstuhl repariert werden?
    a)Wenn nein, gibt es mittlerweile eine Aussicht auf einen Reparaturtermin?

    Die Veranlassung zur Reparatur des nutzerverursachten Schadens in der Geflüchtetenunterkunft Seehausener Straße durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist inzwischen erfolgt. Ein abschließender Termin wurde trotz Nachfrage durch die ausführende Firma nicht benannt.
     

  3. Konnten in der Geflüchtetenunterkunft Bornitzstraße alle defekten Waschräume instand gesetzt werden?
    a) Wenn nein, gibt es auch hier mittlerweile eine Aussicht auf einen Reparaturtermin?

    Zwei von drei Waschräumen in der Geflüchtetenunterkunft Bornitzstraße wurden laut LAF durch die BIM instandgesetzt. Die Instandsetzung des dritten Waschraums wurde beauftragt. Eine Auskunft zu einer möglichen Erledigung kann hier nicht abgegeben werden.
     

  4. Gibt es weitere Defekte oder Missstände in anderen LAF-Unterkünften, die eine Verschlechterung der Lebensqualität für Geflüchtete darstellen?
    Mängel in Unterkünften für Geflüchtete werden vor Ort durch die ansässigen Betreiber der Unterkunft direkt der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bzw. dem zuständigen Servicepartner, dem Eigentümer und / oder im Zusammenwirken mit dem zuständigen Fachbereich des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gemeldet. Eine schnellstmögliche Schadensbehebung wird von allen Beteiligten angestrebt und entsprechende Aufträge erteilt.

    Nach Kenntnis des LAF gibt es aktuell einige Gewerke, welche aufgrund verschiedenster Umstände keine zeitnahe Reparatur gewährleisten können. Ergänzend ist auszuführen, dass die Betreiber bestrebt sind, die Mängel in den jeweiligen Auswirkungen abzufangen und ggf. durch Improvisation oder kurzfristige Alternative Regelungen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zu beheben. Das LAF und die beauftragten Betreiber der Unterkünfte sind bemüht, die qualitativen Standards der Unterbringung bestmöglich einzuhalten.

  5. Kann der Bezirk unabhängig von der Berliner Immobilienmanagement GmbH aus eigener Initiative dafür sorgen, dass Defekte in den Geflüchtetenunterkünften schneller behoben werden können?
    Für die Unterbringung von Geflüchteten im Land Berlin und allen damit zusammenhängenden Problemen ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist nur insoweit für Reparaturen zuständig, insoweit die für die Unterbringung von Geflüchteten genutzten Immobilien ihr gehören oder sie diese für das LAF zu diesem Zweck angemietet hat. In anderen Fällen ist der jeweilige Eigentümer der Immobilie, der diese dem LAF zur Verfügung stellt, zuständig. Der Bezirk ist für die Behebung von Schäden in Unterkünften für Geflüchtete nicht zuständig und hat dementsprechend hierfür auch im Haushalt keine Mittel vorgesehen.
     

  6. Wird mit dem voraussichtlichen Bau weiterer Containerunterkünfte die Rücknahme von Verdichtungsmaßnahmen in den übrigen LAF-Unterkünften erfolgen?
    Das Bezirksamt Lichtenberg rechnet nicht mit einer Rücknahme der Verdichtungen durch das LAF, da die bisher veröffentlichen Pläne für neue Unterkünfte absehbar den Bedarf an zusätzlichen Plätzen nicht decken wird.

 

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