Abgesenkte Bordsteine nutzbar halten

11.07.24 –

Aktueller Stand: DS/1219/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bordsteinabsenkungen in der Gotlindestraße - insbesondere an den Hausnummern 53 und 51, wo sich die Querung zur Kita befindet - sowie in der Schottstraße 30 durch bauliche Maßnahmen davor zu schützen, zugeparkt zu werden.

Für eine bessere Sichtbarkeit von Fußgänger*innnen im Querungsbereich soll auch geprüft werden, ob Fahrradbügel aufgestellt werden können.

Begründung:
Diese abgesenkten Bordsteine sind von großer Bedeutung für Fußgänger*innen, insbesondere für Kinder, Eltern und bewegungseingeschränkte Menschen (z.B. Rollator- oder Rollstuhlnutzer). Die Funktionalität dieser Bordsteinabsenkungen wird regelmäßig durch rücksichtsloses Parken von Kraftfahrzeugen vor ihnen beeinträchtigt.

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Grüne Erfolge | Verkehr und Mobilität

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