Bedarfe der bezirklichen Verwaltung

02.10.24 –

Vorgang: KA/0791/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1. Welche Ergebnisse brachte der in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 07. Juli vom Bezirksbürgermeister Schaefer angekündigte interne Austausch zu möglichen Bedarfen im Zusammenhang mit den neuen Standorten für Geflüchteten?

Das Bezirksamt hat am 18. Juni eine Abfrage zu den zusätzlichen Bedarfen der Organisationseinheiten abgefragt. Diese Mehrbedarfe schließen neben eventuellen Projektmitteln ausdrücklich auch zusätzliche Mittel zur Aufstockung von Personal und Sachmitteln der Regeldienste ein, die den Neu-Lichtenberger staatliche Dienstleistungen anbieten und im Zusammenhang mit diesen Aufgaben zu erfüllen haben. Ebenfalls mitgedacht wurde Personal für die administrative Abwicklung und fachliche Betreuung von Projektmitteln. Mit Stand vom 26.07.2024 ist dabei ein Mehrbedarf von 7.962.775,93 € gemeldet worden.

Grundlage der Abfrage waren die zum damaligen Zeitpunkt durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) kommunizierte Planung bis einschließlich 2027. Neben den für bis einschließlich 2026 geplanten Containerstandorten für 1.590 Personen in Hohenschönhausen und dem Fennpfuhl umfasst dies, die für 2024geplante Belegung eines weiteren Standortes mit bis zu 1.200 Personen in einem (bisherigen) Hotel in der Landberger Allee 203 und der im Jahr 2027 geplanten Eröffnung eines MUF-Standort für 500 Personen. Laut den dem Bezirk zum Stand der Abfrage bekannten Plänen des LAFs sollen also zu den derzeit zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätzen des LAF von 4.144 weitere 3.290 Plätze bis einschließlich 2027 dazu kommen, also insgesamt 7.444 Plätze in Lichtenberg zur Verfügung gestellt werden.

2. Welche konkreten Bedarfe wurden für das vom Bezirksbürgermeister Schaefer angesprochene Sozialamt, Gesundheitsamt, die BENN-Büros und das JobCenter festgestellt?

Für das Sozialamt und das Gesundheitsamt wurden folgende zusätzliche Bedarfe gemeldet:

OE

Art des Bedarfs

Anzahl Stellen

Stellenwertigkeit

Summe

Amt für Soziales

Sachbearbeitende AsylbLG

3

E 9b

481.650,00 €

Amt für Soziales

Sozialarbeitende Fachstelle soziale Wohnhilfe

4

S12

307.760,00 €

Gesundheitsamt

KJGD

Ärzte*innen 1,5 Sozialarbeitende 1,5 Flüchtlingskoordination 0,5 MFAs 3; Verwaltung 1,0 Therapeuten*innen 2

EG 14/15 S 12 S 14 EG 6, EG 5/6 EG 9a

219.349,00 €

Gesundheitsamt

KJPD

Ärzte*innen 1,0, Psychologen*innen 2,0, Sozialarbeitende 2,0, Verwaltung 1, 0

EG 14/15 EG 14 S 14 EG 6

238.260,00 €

Gesundheitsamt

ZÄD

Zahnarzt*ärztin 0,5 Zahnarzthelferin 0,5

EG 14 EG 5

70.835,00 €

Gesundheitsamt

Hygiene/ Infektionsschutz

Arzt*Ärztin 1,0 MFA 1,0

EG 14 EG 5

141.670,00 €

Gesundheitsamt

SpD

Arzt*Ärztin 0,5 Psychologe*in 1,0, Sozialarbeitende 1,0

EG 14/15 EG 14 S 12

259.860,00 €

Gesundheitsamt

BfB

Sozialarbeitende 4,0

S 14

87.510,00 €

Gesundheitsamt

Suchtberatung

Sozialarbeitende 2,0

S 14

87.510,00 €

Gesundheitsamt

Amtsleitung/ Verwaltung

Verwaltung 2,0

EG 9a

62.430,00 €

Gesundheitsamt

TBZ

Arzt*Ärztin 0,5 MFA 0,5

EG 14/15 EG 5/6

153.020,00 €

 

Für das Jobcenter Lichtenberg ist eine mündliche Abfrage erfolgt. Es wird von ca. 10 zusätzlichen VzÄ ausgegangen.

Das Programm BENN ist ein Programm in Zuständigkeit von und finanziert durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenhang mit den Koordinationsaufgaben des Bezirkes.

Neben dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt haben das Amt für Bürgerdienste, das Jugendamt, die QPK, das Schul- und Sportamt, die Serviceeinheit Finanzen, die Serviceeinheit Personal, die Sozialraumorientierte Planungskoordination und das Stadtentwicklungsamt zusätzliche Bedarfe gemeldet.

 

3. Wie plant der Bezirk die identifizierten Bedarfe zu decken?

Die festgestellten Bedarfe sind durch den Bezirk nicht zu decken. Die zusätzlich zu versorgenden Menschen sind in der Budgetierung des Bezirkes nicht berücksichtig worden. Angesichts der derzeitigen Haushaltsentwicklung existieren keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben in der notwendigen Höhe. Aus Perspektive des Bezirkes ist hier der Berliner Senat im Sinne des Konnexitätsprinzip in der Pflicht, die aus seiner Planung entstandenen Bedarfe durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu finanzieren.

 

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