11.07.24 –
Vorgang: KA/0751/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Gibt es bekannte Fälle von Schwarzarbeit in Bezug auf Bürgergeld-Empfänger*innen, die in unserem Bezirk identifiziert wurden?
Jobcenter Berlin Lichtenberg:
Schwarzarbeit liegt im Rechtskreis des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dann vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen gegen Entgelt erbracht werden, ohne dass das Jobcenter davon bzw. über den tatsächlichen Umfang einer Tätigkeit im Rahmen der Mitwirkungspflichten in Kenntnis gesetzt wird. Fallgestaltungen mit sogenannter Schwarzarbeit stellen nur einen Teilbereich des Leistungsmissbrauchs im Rechtskreis des SGB II dar und werden statistisch nicht explizit als solche erfasst.
Erkenntnisse zu Schwarzarbeit ergeben sich für das Jobcenter aus dem Datenabgleich, aus (anonymen) Anzeigen sowie aus Mitteilungen des Hauptzollamts Berlin sowie des Landeskriminalamts (LKA) Berlin. Dies nimmt das Jobcenter Berlin Lichtenberg zum Anlass, die zugrundeliegenden Sachverhalte zu klären und zu prüfen.
Im Jahr 2023 wurden durch das Jobcenter Berlin Lichtenberg insgesamt 125 Fälle einer nicht angezeigten Beschäftigung zur Ahndung an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Hauptzollamtes abgegeben.
- Wie hoch werden die geschätzten Verluste durch Schwarzarbeit im Jahr 2023 in unserem Bezirk beziffert und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu bekämpfen?
Jobcenter Berlin Lichtenberg:
Die Höhe des Gesamtschadens eines Zeitraums, der sich aus eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten – und Strafverfahren wegen einer nicht angezeigten Beschäftigung ergibt, kann über das vom Jobcenter Berlin Lichtenberg genutzte IT-Verfahren nicht ermittelt werden. Daher kann keine qualifizierte Schätzung der Verluste durch Schwarzarbeit im Bezirk Lichtenberg erfolgen.
Die wesentlichen Maßnahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit durch das Jobcenter bestehen darin, Hinweisen zu etwaiger Schwarzarbeit, beispielsweise durch die Einschaltung des Prüfdienstes, nachzugehen und aufgedeckten Leistungsmissbrauch konsequent zu ahnden.
Sachverhalte mit dem Verdacht auf Schwarzarbeit werden auf Grund der gesetzlich geregelten Zuständigkeit an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) abgegeben. Das Jobcenter steht mit dem Hauptzollamt in einem stetigen Austausch, um sich über bestimmte Tatmuster auszutauschen sowie die Prozesse der Zusammenarbeit zu optimieren. Zudem finden regelmäßige Austauschformate zu der Thematik der Berliner Jobcenter statt. GB BzStRin Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt und Naturschutz:
Dem Ordnungsamt gelangt nicht zur Kenntnis, ob und wenn ja in welchem Umfang mit evtl. falschen Gewerbemeldungen auch illegale Arbeit verbunden ist oder nicht. Daher gibt es hier auch keinerlei Grundlagen für Schätzungen.
- Welche Unterstützungs- oder Hilfsangebote werden den Bürger*innen bereitgestellt, um sie bei der Vermeidung oder Meldung von Schwarzarbeit zu unterstützen?Jobcenter Berlin Lichtenberg:
In der Regel erhält das Jobcenter anonyme Anzeigen zur Meldung von Schwarzarbeit. Meldungen, die unter Angabe des Namens erfolgen, werden anonymisiert und die meldenden Personen dadurch geschützt.
Bei Verdacht auf Schwarzarbeit wird ein Beratungsgespräch in Markt und Integration terminiert. Im Rahmen dieser Beratung werden die Leistungsbeziehenden über grundlegende Mitwirkungspflichten sowie die Strafbarkeit von Schwarzarbeit informiert.
- Inwiefern fördert unser Bezirk sozialpolitisch Maßnahmen, die faire Arbeitsbedingungen und die Integration benachteiligter Gruppen in den regulären Arbeitsmarkt stärken?
Jobcenter Berlin Lichtenberg:
Das Jobcenter Berlin Lichtenberg baut als aktives Mitglied in einer Vielzahl von Netzwerken und Bündnissen im Bezirk gemeinsam mit seinen Partnern Brücken in Arbeit und Ausbildung für die Menschen in Lichtenberg. So engagiert sich das Jobcenter Berlin Lichtenberg beispielsweise in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, den Stadtteilzentren, dem Kooperationsgremium Stadtteilarbeit, sowie dem Netzwerk Alleinerziehende und Steuerungsgremium Alleinerziehende.
Das Jobcenter Berlin Lichtenberg ist regelmäßig mit Beratungsangeboten im sozialen Raum, beispielsweise im „Lichtpunkt“ oder Familienbüro, präsent, um gezielt auf Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld zuzugehen und zu Arbeitsmarktchancen zu beraten.
Darüber hinaus setzt das Jobcenter Berlin Lichtenberg auf zielgruppenspezifische Beratungsansätze, um besonders benachteiligte Personengruppen zu unterstützen und für den regulären Arbeitsmarkt fit zu machen. Beispiele dafür sind die Gesundheitsberatung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, spezialisierte Integrationsfachkräfte für Menschen mit Schwerbehinderung im Aktiv-Team, Spezialteam für geflüchtete Menschen, L.IGA - Lichtenberger Initiative für Gesundheit und Arbeit, ein Modellprojekt im Rahmen von rehapro zur Erhaltung/Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von psychisch erkrankten Menschen, beschäftigungsorientiertes Fallmanagement für Menschen mit komplexen Problemlagen sowie Psychosoziales Coaching in Kooperation mit Evangelischem Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH).
Darüber hinaus nutzt das Jobcenter Berlin Lichtenberg u. a. die regulären Arbeitsmarktinstrumente wie Eingliederungszuschüsse für Arbeitgebende, Förderungen über das Teilhabechancengesetz (§16e SGB II und § 16i SGB II), Coaching (Ganzheitliche Betreuung, § 16k SGB II), Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II), um die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personengruppen zu stärken und deren nachhaltige Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern.
https://www.tagesschau.de/archiv/sendungen?datum=2024-06-15 Tagesthemen Minute 03:40
Kategorie
Anfrage
|
Arbeit, Soziales, Gesundheit
|
Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung
|
Wirtschaft und Finanzen