BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nachfragen zum Bebauungsplanverfahren 11-163 Gewerbepark Buchberger Straße (III)

16.04.24 –

Vorgang: KA/0665/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. In welchem Umfang hat der Eigentümer des Grundstücks bislang die Kosten entsprechend der Regelungen im Kostenübernahmevertrag übernommen?
    Die Lichtenberg 10 B.V., Eigentümerin der Grundstücke Frankfurter Allee 196, Buchberger Straße 8A, 10, 12 hat bisher alle Gutachterkosten für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-163 vertragsgemäß übernommen. An den Kosten für das erforderliche Verkehrsgutachten Frankfurter Allee Süd Teilgutachten C, das den gesamten Auswirkungsraum untersucht, hat sich die Lichtenberg 10 B.V. nicht beteiligt.
     
  2. Welche haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt hätte eine Kündigung des Kostenübernahmevertrags durch den Eigentümer des Grundstücks?
    Die wirksame Kündigung des Vertrages hätte haushaltsrechtliche Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt.

    Nach dem BA-Beschluss Nr. 9/002/2024 vom 09.01.2024 (Ergebnis der Auswertung der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sind folgende gutachterliche Leistungen auszulösen:

    - Überarbeitung des faunistischen Gutachtens / Fortschreibung und Neubewertung

    - Erarbeitung eines Artenschutzbeitrages

    - Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung

    - Umstellung der Begründung zum B-Plan 11-163 auf die aktuelle Fassung der Muster-Begründung Berlin, Stand 07.08.2023

    Die Gutachter wurden noch nicht aufgefordert Angebote abzugeben, daher sind diese Kosten noch nicht bekannt.

    Durch die wirksame Kündigung des Kostenübernahmevertrages entstünden zudem finanzielle Kosten für die vertraglich vereinbarte Überarbeitung der Begründung einschließlich Umweltbericht und Anpassung der Planzeichnung gemäß Ergebnis der Auswertung der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

  3. Mit welcher Dringlichkeit (Priorität) wird das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren fortführen, sollten Planungskosten nicht länger durch den Eigentümer des Grundstücks getragen werden?
    Das Bezirksamt hat den Fachbereich Stadtplanung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren 11-163 fortzuführen

Kategorie

Anfrage | Wirtschaft und Finanzen | Wohnen und Stadtentwicklung

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