Leerstehende Wohnhäuser in der Andernacher Straße/Ecke Königswinterstraße und Ehrenfelsstraße/Ecke Loreleystraße

18.09.24 –

Aktueller Stand: DS/1354/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Leerstand in den Häusern in der Andernacher Straße/Ecke Königswinterstraße und Ehrenfelsstraße/Ecke Loreleystraße zu be­enden und die Häuser dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen.

Begründung:
Der Leerstand der Häuser in der Andernacher/Ecke Königswinterstraße und Ehrenfelsstraße/Ecke Loreleystraße besteht trotz eines angespannten Wohnungsmarkts im Land Berlin bereits seit Jahren.
Die BVV hatte das Bezirksamt schon in der letzten Wahlperiode ersucht zu prüfen, inwieweit eine Zweckentfremdung von Wohnraum für jedes der beiden leerstehenden Wohnhäuser in der Andernacher Straße/Ecke Königswinterstraße sowie in der Ehrenfelsstraße/Ecke Loreleystraße vorliegt. Sie regte an, Wege aufzuzeigen, wie der ungenutzte Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden kann.[1]
Das Bezirksamt berichtete, dass es alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen möchte, die Zweckentfremdung (hier: Leerstand) zu beseitigen, sollten die Grundstücke nicht länger als diplomatisch genutzte Flächen gelten.[2]
Der Senat stellte nun klar, dass es sich bei den leerstehenden Wohnhäusern in der Andernacher Straße/Ecke Königswinterstraße sowie Ehrenfelsstraße/Ecke Loreleystraße nicht um diplomatisch genutzte Flächen handelt.[3]
Ein proaktives Handeln des aktuellen Bezirksamts, den Leerstand in den Wohnhäusern zu beseitigen ist notwendig, um u. a. die Häuser durch Nutzung zu erhalten und vor dem weiteren Verfall zu schützen.
Die Wohnanlage Andernacher Straße 5, 5A Königswinterstraße 24, 24A ist in der Denkmalliste Berlin eingetragen. Das Baudenkmal sollte erhalten bleiben. Es gibt nach Denkmalschutzgesetz Berlin hierzu eine rechtliche Verpflichtung.[4]


[1] Vgl. BVV Lichtenberg: Drucksache 2067/VIII
[2]
Vgl. Bezirksamt Lichtenberg: Abb. zu Drucksache 2067/VIII, KA 139/IX
[3] Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/19501, Antwort zu Frage 4
[4] Vgl. DSchG Bln §1 Abs. 1

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung

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