Kommunikation des Bezirksbürgermeisters rund um den Notfalleinsatz im Rathaus Lichtenberg
16.06.25 –
Vorgang: KA/0967/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Wie definiert das Bezirksamt „Personaleinzelangelegenheit“? Zählen dazu auch Fragen rund um den Status des Beschäftigungsverhältnisses, beispielsweise ob jemand beurlaubt ist oder nicht oder ob jemand anderweitig disziplinarisch belangt wurde oder nicht?
Eine Personaleinzelangelegenheit betrifft alle Angelegenheiten rund um das Beschäftigungsverhältnis einer Person – u.a. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit einschließlich An- und Abwesenheiten, Leistungsentgelt, Ausstellung von Arbeitszeugnissen.
- Zu welchen Fragen (1-13) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 19 / 21 951 der Abgeordneten Vasili Franco und Stefan Taschner wurde das Bezirksamt vom Senat um Zuarbeit gebeten?
Das Bezirksamt Lichtenberg wurde um Antwort zu den Fragen 7-9 gebeten.
- Wie lautet der Wortlaut der Zuarbeit zu den einzelnen Fragen (1-13)?
Die Zuarbeiten wurden übernommen und können also der Antwort entnommen werden.
- Liegen dem Bezirksamt Hinweise darauf vor, wie sich die Kommunikation des Bezirksbürgermeisters rund um den Notfalleinsatz im Rathaus Lichtenberg auf das Betriebsklima unter den Beschäftigten auswirkt?
Nein, zu Auswirkungen auf das Betriebsklima liegen keine Hinweise vor. Der Bezirksbürgermeister bekommt aber regelmäßig positives Feedback auf die gewählten Kommunikationsformate, die Inhalte und die Möglichkeiten zum persönlichen Austausch.
- Mit welchen Maßnahmen wirkt das Bezirksamt einer möglichen Verunsicherung unter den Beschäftigten aufgrund der Kommunikation des Bezirksamts und der Berichterstattung der Medien rund um schlagzeilenträchtige Ereignisse (aktuell und aus den letzten Jahren) im Bezirksamt entgegen?
Der Bezirksbürgermeister informiert regelmäßig zu aktuellen Themen und der Arbeit des Bezirksamtes u.a. in seiner Beschäftigteninformation und lädt regelmäßig zu einer vertraulichen Sprechstunde für Mitarbeitende des Bezirksamtes ein.
- Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt (auch anonyme), in denen Beschäftigte aufgrund „zunehmende[r] Unsicherheit wegen nicht nachvollziehbarer Personalentscheidungen“ oder einer „Angststimmung“ in andere Bezirksämter von Berlin oder in Senatsverwaltungen gewechselt sind bzw. deshalb das Bezirksamt Lichtenberg bedauerlicherweise verlassen haben (Zitate aus einem Tagesspiegel-Artikel vom 06.03.2025)?
Nein.
- Hat sich das Bezirksamt entschieden in einer „Beschäftigteninformation“ über den Notfalleinsatz im Rathaus zu berichten und dabei Formulierungen gewählt, die Rückschlüsse darauf zulassen, wer der „ausgebildete Ersthelfer“ (Pressemitteilung des Bezirksamts vom 07.03.2025) ist?
Das Bezirksamt hat keine Formulierungen genutzt, die in ähnlicher Form nicht bereits in öffentlicher Berichterstattung verwendet wurden. Welche Rückschlüsse individuell gezogen werden, entzieht sich unserer Kenntnis und dürfte ebenfalls sehr individuell ausfallen.
- Hat das Bezirksamt in einer „Beschäftigteninformation“ Aussagen dazu getroffen, ob eine beschäftigte Person disziplinarisch belangt oder beurlaubt wurde oder ob beides nicht zutrifft?
Die exakte Formulierung lautete: „[…] dass der im Artikel als „kalt gestellt“ bezeichnete Kollege nicht aufgrund seines Erste-Hilfe-Einsatzes am 10. Februar 2025 disziplinarisch belangt oder beurlaubt wurde.“ Welche Rückschlüsse individuell gezogen werden, entzieht sich unserer Kenntnis und dürfte ebenfalls sehr individuell ausfallen.
- Ist es zutreffend, dass die „Beschäftigteninformation“ online über die Seiten des Bezirksamts auffindbar ist bzw. war oder über einen Link für jede Person (auch außerhalb des Bezirksamts) abrufbar ist bzw. war?
Die Beschäftigteninformation wird über das Contentmanagmentsystem Imperia versandt, mit dem die Internetseite bearbeitet wird. Jede Ausgabe ist mit einem Link zu einer Lesedarstellung versehen. Formal befindet sich die auf einer verborgenen und nirgends sonst verlinkten Internetseite. Alle Beschäftigten des Bezirksamtes unterliegen grundsätzlich einer betriebsüblichen Verschwiegenheitspflicht und unterschrieben dies im Zuge ihrer Einstellung. Der Bezirksbürgermeister setzt großes Vertrauen in seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und pflegt daher einen möglichst vertrauensvollen und transparenten Führungsstil. Die Beschäftigteninformation vom 2. Mai 2025 (inklusive Link) ist offenbar trotz des enthaltenen Hinweises auf die Sensibilität des Themas und der Bitte um Kollegialität (Zitat: „Ich hoffe sehr, dass ich eventuell entstandene Zweifel bei Ihnen ausräumen konnte und danke Ihnen für die bei diesem sensiblen Thema ganz besonders verantwortungsvolle Diskretion und den fairen Umgang mit Ihren Kolleginnen und Kollegen.“) dennoch bei Pressevertreterinnen und Pressevertretern gelandet. Auf welchem Weg sie dorthin gelangt ist, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.
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Anfrage
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Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung
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