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03.02.25 –
Aktueller Stand: DS/1543/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Art der Unterkunft sowie das Einkommen von berufstätigen Bewohner*innen in ASOG-Unterkünften stärker bei der Erhebung der Unterbringungsgebühren berücksichtigt werden.
Begründung:
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Gebührenordnung für berufstätige Bewohnerinnen von Unterkünften für Geflüchtete in ASOG-Unterkünften. Diese betreffen vor allem Menschen, die aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes Schwierigkeiten haben, in eine eigene Wohnung umzuziehen. Es ist grundsätzlich richtig, dass das LAF oder Bezirksamt berufstätige Bewohner*innen an den Betriebskosten der LAF-Unterkunft oder ASOG-Unterkunft beteiligt.
Obwohl es eine Ausnahme für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt, wie zum Beispiel Auszubildende und Studierende, stellt sich die Frage, ob die pauschale Gebühr von 763 € (305 € ermäßigt) ohne Unterscheidung der Unterkunftsart – ob ein Bett im Mehrbettzimmer oder ein Einzelzimmer mit Balkon – als gerecht empfunden werden kann.
Im Ausschuss für Partizipation und Integration wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Gebühren trotz möglicher Ermäßigungen unter Umständen eine Aufstockung durch das Jobcenter erfordern, um die Kosten zu decken. Angesichts dieser Belastung wäre es sinnvoll, das Einkommen von Berufstätigen stärker zu berücksichtigen, um eine fairere Berechnung der Unterbringungsgebühren zu gewährleisten.
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Offene Gesellschaft | Themen | Wirtschaft und Finanzen | Wohnen und Stadtentwicklung