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03.02.25 –
Aktueller Stand: DS/1542/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die strukturellen Defizite und Widersprüche in Ausstattung und Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) aufgelöst und damit deren bedarfsgerechte Ausstattung sowie die bezirkliche Steuerungsfähigkeit ermöglicht und sichergestellt werden.
Konkret bedeutet das:
Das gesamte Bezirksamt Lichtenberg darf nicht in Haftung genommen werden für strukturelle Defizite in Finanzierung und Ausstattung der Hilfen zur Erziehung, die die Landesebene verantwortet und den Jugendhaushalt, und dadurch den gesamten Bezirkshaushalt belasten.
Begründung:
Die finanziellen Probleme des Bereichs Hilfen zur Erziehung (HzE) sind in der jüngeren Vergangenheit besonders akut.
Dabei ist das Defizit in diesem Bereich nicht (allein) auf mangelnde Steuerung im Jugendamt zurückzuführen, sondern ist Ergebnis von gesellschaftlichen Krisen, aber auch widersprüchlichen landespolitischen Regelungen, die den Bezirk einerseits verpflichten, Hilfen zur Erziehung (HzE) als Rechtsanspruch zu gewährleisten, aber die Kosten dafür nur teilweise ausgleicht. Dieses Problem ist nicht nur in Lichtenberg sondern auch in vielen anderen Bezirken auffällig, was ein klares Indiz für ein grundlegend strukturelles Problem darstellt. Ebenso ist das Jugendamt abhängig vom vorhandenen Angebot der HzE-Träger, und deren Rahmenbedingungen – wie beispielsweise Kostensteigerungen durch Inflation und berechtigte Tarifanpassungen dadurch von Tagessätzen und Leistungsstunden – die das Land Berlin verhandelt. Steuerungsmöglichkeiten im Bezirk bestehen somit derzeit hauptsächlich nur auf dem Papier oder zu Lasten von Kindern und Jugendlichen.
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Offene Gesellschaft | Themen | Wirtschaft und Finanzen