Bauvoranfragen für das Grundstück Vincent-van-Gogh-Straße 31b

16.09.24 –

Vorgang: KA/0780/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Bauvoranfragen sind für das Grundstück Vincent-van-Gogh-Straße 31b (Flurstück 516) in den letzten vier Jahren im Bezirksamt bearbeitet worden und wer beantragte sie?
    In den letzten vier Jahren ist ein positiver Vorbescheid für das Grundstück Westlich Vincent-van-Gogh-Straße 33,41 (Flurstück 516) erteilt worden. Der Vorbescheid für einen Wohnungsneubau ist vom 29.04.2021 und wurde bereits zweimal verlängert. Er ist noch bis zum 29.04.2025 gültig. Antragsteller ist die HOWOGE.
    Im Jahr 2019 gab es drei weitere Vorbescheide für dieses Grundstück, die jedoch bereits abgelaufen sind.
     
  2. Welche Planungsidee (Kubatur, Baumasse, Geschossfläche, Art der Nutzung, …) lag der jeweiligen Bauvoranfrage zugrunde?
    Da aktuell nur noch ein Vorbescheid gültig ist, wird bei der Beantwortung nur auf diesen Bezug genommen. Die anderen liegen auch knapp länger als 4 Jahre zurück.

    Auf dem bislang unbebauten und 19.250 m² großen Flurstück 516 soll ein elfgeschossiges Wohngebäude mit ca. 136 Wohneinheiten errichtet werden. Bisher wird das Flurstück als Stellplatzanlage, Spielplatz und private Grünfläche für die Bewohner der benachbarten Wohngebäude, die bis auf ein Gebäude mit Eigentumswohnungen ebenfalls dem Antragsteller gehören, genutzt.
    Das Wohnhaus erreicht eine Grundfläche von 1.130 m². Die Gebäudelänge beträgt 80 m; die Gebäudetiefe 14 m. Die Gebäudehöhe wurde nicht angegeben. Die Bebauung mit der Hauptanlage erreicht eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 1,6. Von 263 vorhandenen HOWOGE eigenen Stellplätzen fallen 123 durch die Neubebauung weg und können teilweise an anderer Stelle kompensiert werden. Es sollen 2 Spielplätze a 350 m² errichtet werden. Die Bauflucht des Gebäudes orientiert sich am Standort des Gebäudes Vincent-van-Gogh-Straße 19.

  3. Welche Fragen wurden in den einzelnen Bauvoranfragen gestellt und wie wurden sie beantwortet?

    Folgende Einzelfragen wurden gestellt:

    1. Fügen sich 11 Vollgeschosse nach Paragraph 34 BauGB ein?

    2. Fügt sich eine Gebäudetiefe von 14 m nach Paragraph 34 BauGB ein?

    3. Fügt sich eine Geschossfläche von 12.500 m² nach Paragraph 34 Baugesetzbuch ein?

    4. Fügt sich eine GFZ von 1,6 nach Paragraph 34 BauGB ein?

    5. Fügt sich eine GRZ von 0,15 nach Paragraph 34 BauGB ein?

    Alle Fragen wurden mit "Ja" beantwortet.

  4. Wann wurden die Bauvoranfragen beschieden und mit welchem Ergebnis wurde ggf. ein Widerspruch bearbeitet?
    Ein positives Ergebnis wurde erzielt und es ist kein Widerspruch eingegangen.
     
  5. Wie lange noch besteht ein gültiger Vorbescheid für das Grundstück?
    Der Vorbescheid ist noch bis zum 29.04.2025 gültig.
     
  6. Aus welchen Gründen ging das Bezirksamt zunächst von potenziellen 55 Wohneinheiten aus, korrigierte die Angabe im Endbericht zum Städtebaulichen Rahmenplan Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen[1] jedoch auf 120 Wohneinheiten?
    Während der Erarbeitung des Rahmenplanes wurden diverse Baupotentialflächen identifiziert und mit einer möglichen Baumasse umrisshaft belegt. Einige dieser Flächen wurden vertiefend untersucht, dazu zählte nicht der Standort an der Vincent-van-Gogh-Straße.
    Die Wohnungsanzahl von 55 WE konnte aufgrund der positiven Prüfung des Vorbescheidsantrages im Endbericht konkretisiert werden, so dass im Rahmenplan 120 WE zu finden sind. Die notwendige Korrektur der Zahl von 55 WE wurde übersehen.
     
  7. Aus welchen dem Bezirksamt bekannten Gründen wurde für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück seit 2018[2] kein Bauantrag gestellt?
    Dem Fachbereich Stadtplanung ist nicht bekannt, warum kein Bauantrag gestellt worden ist.
     
  8. Welche Argumente wurden verwaltungsintern bei der Entscheidung, keinen Bebauungsplan[3] für das Nachverdichtungsvorhaben aufzustellen, abgewogen?
    Es wurde keine Erforderlichkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplanes festgestellt.
    Das unter der Fußnote 3 erwähnte B-Planverfahren betrifft das Grundstück Falkenberger Chaussee 95/97 und ist der genannten Präsentation fehlerhaft.

[1] Der Endbericht zum Städtebaulichen Rahmenplan Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen weist auf Seite 49 mit Stand 05.05.2020 ein Potenzial von 120 Wohneinheiten aus und nennt auf Seite 51 ein Potenzial von 55 Wohneinheiten, den Stand des Rahmenplanentwurfs 2019. Die Howoge gibt für das Grundstück geplante 120 Wohnungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 an.
[2] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 18/16 689, angefügte Tabelle
[3] Die Howoge gab in ihrer Präsentation Wohnungsbau mit Holz. 3. Fachdialog „Nachhaltiger Holzbau“ 03. Mai 2019 für das Vorhaben auf Seite 37 eine B-Plan-Nummer (11-122) an. Quelle: https://www.holzvomfach.de/app/uploads/2023/01/190503_Wohnungsbau-mit-Holz_HOWOGE-Wohungsbaugesellschaft.pdf (Seitenaufruf am 01.09.2024)

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung

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