08.11.22 –
Vorgang: DS/0532/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Der Bezirk ergreift eine Vielzahl von Maßnahmen um den politischen Auftrag des Grundgesetzes und der Berliner Verfassung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen.
Dazu gehört, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Lichtenberg die Möglichkeit der Vernetzung, Empowerment, Weiterbildung und Informationengewinnung durch entsprechende Veranstaltungen und Projekte bietet. Hier werden alle Frauen und Personen, die sich als solche fühlen, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihres Alters, ihrer Einschränkungen, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung angesprochen. Die Schwerpunkte der Gleichstellungsbeauftragten sind Alleinerziehende, Häusliche Gewalt und Frauen* mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
Beratung und Unterstützung der Frauengruppen, Frauenverbände und Frauenorganisationen des Bezirkes zur Förderung der Chancengleichheit
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
AGG- und LADG-Beschwerdestelle |
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Projekt “Für Sie*“ beim Verein für Vielfalt in Hohenschönhausen |
| € 4.000 |
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Projekt für FLINTA* im Kieztreff „Undine“ | € 4.000 | € 4.000 | € 4.000 | € 4.000 |
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Aktivitäten wie die Queeren Wochen zum CSD, die queeren Kunst- und Kulturtage und die Unterstützung bei der Umsetzung der Lichtenberger Frauen*wochen |
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| € 15.000 | € 15.000 | € 15.000 |
Welche Mittel standen der Frauen– und Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung (Bspw. Honorare, Mittel für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit) | € 7.000 | € 7.000 | € 12.300 | € 11.000 | € 22.500 |
Die aufgeführten Beträge sind die bereitgestellten Mittel, die tatsächlich abgerufenen Beträge können davon abweichen.
In den Ämtern und Fachabteilungen werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.
So bietet beispielsweise das Straßen- und Grünflächenamt sowohl 2022 als auch 2023 präventiv für seine Mitarbeiter:innen Selbstbehauptungskurse an, u.a. um möglicher Gewalt insbesondere auch gegen Frauen* am Arbeitsplatz besser begegnen zu können.
Das Wohnungsamt unterstützt Frauen* in Frauenhäusern, indem diese bei der WBS-Bearbeitung bevorzugt werden. Im Rahmen des Bürgeramtes gibt es eine enge Zusammenarbeit mit Frauenhäusern bei der Anmeldung der Frauen* und bei der Umsetzung der Meldeauskunftssperren.
Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen*, die mit Kindern in der Familie leben, ist unmittelbar das Kindeswohl berührt. Deshalb wird hier das Jugendamt tätig. Die Polizei informiert das Jugendamt über die Einsätze bei häuslicher Gewalt, wenn Kinder betroffen sind. Handlungsleitend für das Tätigwerden des Jugendamts ist das Kindeswohl. Ziel der Arbeit ist es, Kinder vor dem Erleben häuslicher Gewalt zu schützen.
Wenn Kinder häusliche Gewalt miterleben, wird dies als Kindeswohlgefährdung bewertet und zieht zahlreiche Maßnahmen nach sich. Das Jugendamt arbeitet in diesen Fällen mit den betroffenen Frauen* und ihren Kindern, aber auch mit Tätern, um den Schutz des Kindeswohls zu gewährleisten.
In diesen Fällen wird zunächst eine Einschätzung der Situation in Bezug auf das Kindeswohl und ein konkretes Hilfe- und Schutzkonzept mit den betroffenen Frauen* und den Kindern erarbeitet. Die Mütter werden beraten, welche familiengerichtlichen Maßnahmen möglich und sinnvoll sind.
Das Jugendamt unterstützt ggf. mit einer Stellungnahme an das Familiengericht zu Sorge- und Umgangsregelungen, es kann Einschränkungen des Umgangsrecht oder Auflagen gegen den Täter anregen. Bei Bedarf werden Kontakte zu speziellen Beratungsstellen vermittelt bzw. es erfolgt die Einbeziehung der Gewaltschutz- und Kinderschutzambulanzen.
Im Ergebnis dieser Schritte können zudem Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt eingesetzt werden.
Es gibt eine Frauenvertreterin des Bezirksamtes, eine Gleichstellungsbeauftragte, eine Diversity- und Queer-Beauftragte und eine Genderbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Genderbeauftragte arbeiten zusammen an der Umsetzung eines Konzepts zum Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming ist eine langfristige Handlungsstrategie zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen* und Männern*. Dies bedeutet auch, dass bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen im Bezirksamt von vornherein Gleichstellungsaspekte zu beachten sind.
Als Genderbeauftragte ist die die Stadträtin für Schule, Sport und Facility Management tätig.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Vollzeit beschäftigt.
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
• Koordinierung aller Aufgaben zur Gleichstellungsproblematik
• Initiierung und Anregung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen* im Bezirksamt Lichtenberg
• Beratung der Fachabteilungen
• Gremienarbeit
• Zusammenarbeit mit und Beratung von gesellschaftlich relevanten Gruppen, Behörden und Betrieben auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene
• Erarbeiten von Empfehlungen bzw. Vorlagen zu gleichstellungsrelevanten Fragen für das Bezirksamt und die BVV
Das Landesgleichstellungsgesetz ist Grundlage für das Handeln der Frauenvertreterin. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:
• Die Frauenvertreterin achtet darauf, dass die Verwaltung aktiv auf die Gleichstellung
von Männern und Frauen in der Beschäftigung hinwirkt.
• Durchführung einer jährlichen Versammlung der weiblichen Beschäftigten, bei der sie einen Tätigkeitsbericht erstattet.
Gender Mainstreaming ist als Handlungsprinzip in allen Politikbereichen zu verankern. Das Bezirksamt führt den Implementierungsprozess von Gender Mainstreaming auch in der IX. Wahlperiode fort. Zur Strukturierung des Gender Mainstreaming Prozesses und zur Vorbereitung der Beschlüsse im Steuerungsgremium ist ein Koordinierungsgremium eingesetzt. Dieses Gremium darf sich zur Umsetzung seiner Aufgaben der Planungsstruktur des Bezirksamtes bedienen. Das Koordinierungsgremium besteht aus Führungskräften aller Organisationseinheiten und Serviceeinheiten, sowie der QPK, der Gleichstellungsbeauftragten und der Diversity- und Queerbeauftragten. Als Genderbeauftragte wurde die Bezirksstadträtin für Schule, Sport und Facility Management bestätigt.
Beispiele für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in den verschiedenen Abteilungen:
Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr:
• U.a. bei der Umsetzung in allen automatisiert generierten Dokumenten
• Insbesondere bei der Planung von Spiel- und Bewegungsflächen
• Bei Planungen im Bereich Mobilität und Straßennutzung sowie definierte Gender-Kriterien im Bereich Mobilität (Wege/ Barrierefreiheit, Ruhender Verkehr) und Freiraum (Gestaltung, Aufenthaltsqualität)
• Im Rahmen der Planungen zur Sicherung gleicher Chancen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in verschiedenen Lebenslagen alle sozialen Personengruppen
• Zur Sicherstellung, dass Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung intern nicht stattfinden
Schul- und Sportamt:
• Erfassung der Geschlechterverteilung: Frauen*quote liegt derzeit bei den Mitarbeiter:innen bei 95%
• Regelmäßige Kommunikation mit den Führungskräften und Mitarbeiter:innen
• Förderung der Personalentwicklung auch bei Teilzeit- Beschäftigten
• Ggf. ermöglichen von Homeoffice, Elternzeit, Teilzeit für die Kinderbetreuung
Facility Management:
• Regelmäßige Erfassung der Geschlechterverteilung in den Bereichen: derzeit sind 71 Frauen* und 58 Männer im Facility Management beschäftigt, in Führungspositionen sind davon 7 Frauen* und 9 Männer.
• Stellenausschreibungen: regelmäßige Überarbeitung und Anpassung der Wortwahl und Ausdrucksweise (Beispiel IT (Unterrepräsentation von jungen Frauen*): Fühlen sich junge Frauen* durch die Ausschreibung angesprochen und was kann verbessert werden?)
• Teilnahme am Girls- und Boysday explizit für junge Frauen* und Mädchen*, um der Unterrepräsentation von Mädchen* / jungen Frauen* in den Bereichen „Hausmeister:innen“ und IT entgegen zu wirken
• Regelmäßige Kommunikation mit den Führungskräften und Mitarbeiter:innen
• Förderung der Personalentwicklung auch bei Teilzeit- Beschäftigten
• Ggf. ermöglichen von Homeoffice, Elternzeit, Teilzeit für die Kinderbetreuung
Soziales:
• Gender Mainstreaming gehört zu den Grundprinzipien von Führung und wird dementsprechend in Anforderungsprofilen berücksichtigt.
• Das Amt für Soziales nimmt regelmäßig an verschiedenen Arbeitsgruppen der Genderbeauftragten sowie an Workshops zum Thema teil.
• Im Amt für Soziales wird dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in hohem Maße Rechnung getragen (Teilzeitquote). Das Amt für Soziales hat sich zudem aktiv an dem Projekt diversitätsorientiere Personalarbeit beteiligt.
• Im Rahmen der Förderung von kieznahen Angeboten im sozialen Bereich durch freie Träger werden die Angebote und Zielgruppen nach Gendergerechtigkeit erfasst und im Sinne der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit gefördert.
Jugendamt:
• Für alle Dienstleistungen in der Kinder- Jugendsozialarbeit sowie und der Familienförderung, die in der Kosten- und Leistungsrechnung als Produkte gelistet sind, erfolgt regelmäßig eine Nutzungsanalyse unter Genderaspekten. Hierzu wird auf die Darstellungen zum Gender Budgeting im Bezirkshaushaltsplan verwiesen.
• In der Kinder- und Jugendarbeit wurden Vorgaben entwickelt, die in den Leistungsverträgen mit den Trägern vereinbart werden, die entsprechende Einrichtungen betreiben. Für die Stammbesucher:innen in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die die Angebote nach § 11 SGB VIII nutzen, gilt folgende Zielvorgabe:
• Altersgruppe 6 bis unter 14 Jahren:
◦ 50 % weibliche* Besucherinnen und 50 % männliche Besucher
• Altersgruppe 14 bis unter 21 Jahre:
◦ 40 % weibliche* Besucherinnen und 60 % männliche Besucher
• Abweichend davon können (und sollen) einzelne Einrichtungen auch geschlechterspezifische Angebote vorhalten, die demzufolge zu anderen Nutzer:innen-Anteilen führen.
Es gibt einen Sammlungsschwerpunkt über Frauen im Widerstand im NS-Regime, der auf die Ausstellung „Unangepasste Frauen“ im Museums im Jahr 2000 zurückgeht. In der Vorbereitung der aktuellen Dauerausstellung entstand von der auf das Thema Emanzipation von Frauen spezialisierten Publizisten, Frau Dr. Dietlinde Peters, der wissenschaftliche Beitrag „Frauen in Lichtenberg“. In der Dauerausstellung werden exemplarisch Frauen im Widerstand gegen das NS-Regime gewürdigt, ebenso auch die Gruppe der „Frauen für den Frieden“.
In der Sonderausstellung „111 Jahre Sparta Lichtenberg“ (01.07.2022 – 02.04.2023) wird das Thema Frauen und Frauensport im Verein Sparta behandelt. In diese Ausstellung sind auch neueste, biografische Forschungsergebnisse eingeflossen.
Gender Mainstreaming wird aktuell nicht konsequent durchgeführt. In der Außenkommunikation wird jedoch beispielsweise geschlechtergerechte Sprache angewendet.
Im Bezirk werden Frauen an zahlreichen öffentlichen Orten geehrt: beispielsweise Agnes Kraus, Hildegard Marcusson, Margarete Steffin, Ruth Baumgarte, Liselotte Hermann oder das Ehepaar Tucholla. Mildred-Harnack wurde durch die Namensverleihung einer Schule besonders gewürdigt.
Das Bezirksamt Lichtenberg stellt jährlich 10.000 € für die Schaffung neuer Gedenkorte (Gedenktafeln, -stelen und -steine) zur Verfügung. Seit 2018 werden zur Erhaltung der Gedenkorte Haushaltsmittel in Höhe von 3.000 € pro Jahr für Reinigung, Pflege und Instandhaltung etc. bereitgestellt. Bei Sondervorhaben werden zusätzliche Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt. Daneben gibt es jedoch auch Gedenksteine, die u.a. aus ehrenamtlicher Initiative / Spendengeldern finanziert werden.
Das Familienplanungszentrum Balance e.V. bietet geschlechtersensible Gesundheitsangebote mit geschultem Fachpersonal.
Das Frauenprojekt Für Sie* bietet gemeinsam mit dem Projekt Willkommenskultur mehrmals im Jahr Workshops zu unterschiedlichen Themen der Frauen*gesundheit an wie Verhütung, Zyklus oder Ernährung.
Der Kieztreff Undine bietet einen regelmäßigen Stammtisch für Eltern und Angehörige von Transkindern an.
Albatros bietet eine Schwangerschafts- und Konfliktberatung im Bezirk an.
Es gibt im Bezirk geschlechtersensible Angebote in der Suchtberatungsstelle Hohenschönhausen. Dort gibt es ein Beratungs-/ Unterstützungsangebot speziell für Frauen* mit suchtkranken Angehörigen. Die Gruppe trifft sich wöchentlich und wird von zwei Sozialpädagoginnen der Suchtberatungsstelle begleitet.
Im Rahmen des aktuellen Themas „Frauen*gesundheit“ wird durch die OE QPK/Gesundheits- und Sozialberichterstattung derzeit eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Gesundheitsangebote für Frauen* im Bezirk Lichtenberg durchgeführt. Punktuell sind diese Angebote diversitätssensibel.
Es gibt insgesamt 3 Jugendfreizeiteinrichtungen, die sich ausschließlich an Mädchen* und junge Frauen* richten: das Mädchensportzentrum „Pia Olymp“ in Hohenschönhausen für Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 8 - 25 Jahren, das Mädchensportzentrum „Kreafithaus“ im Fennpfuhl für Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 10 – 25 Jahren und den „IN VIA Mädchentreff“ in Karlshorst für Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 8- 18 Jahren.
Seit 1993 gibt es die Arbeitsgemeinschaft „Mädchenarbeit in Lichtenberg“ als AG nach § 78 SGB VIII. Diese versteht sich als Netzwerk freier und öffentlicher Träger und Institutionen, deren Projekte mädchenspezifische Angebote machen, Interessen von Mädchen* vertreten und deren Mitbestimmung sichern.
Eine der gemeinsam organisierten Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft ist der jährlich stattfindende einrichtungsübergreifende Mädchenaktionstag.
Sind Kinder- und Jugendclubs und andere Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen für die Themenfelder Gleichstellung, Sexismus und geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt sensibilisiert?
Antidiskriminierungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die pädagogischen Fachkräfte des Bezirks sind besonders sensibilisiert im Umgang mit den aufgeführten Themenfeldern und gehen bei Bedarf gezielt darauf ein. Es gibt regelmäßig Projekte, die sich mit Sexismus und geschlechtsspezifischer Diskriminierung beschäftigen und die jeweilige Zielgruppe für diese Themenfelder sensibilisieren und im Umgang damit stärken sollen.
Eine weltweite Kampagne, die sich für das Ende der Gewalt an Frauen* einsetzt ist „One Billion Rising“. An dieser Aktion beteiligen sich aktiv eine Reihe von Einrichtungen und Projekte im Bezirk. In der Fach AG Mädchenarbeit gibt es regelmäßig Raum für einen fachlichen Austausch zu diesen Themenfeldern.
Entsprechende Schwerpunkte finden sich im Handbuch der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen unter dem Schwerpunkt „Geschlechterreflektierte Jugendarbeit“. Das Handbuch ist verbindliche fachliche Grundlage für die Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.
Welche Angebote zur Fort und Weiterbildung gibt es für Mitarbeiter*innen der Einrichtungen und wie werden diese genutzt?
Einmal im Jahr organisiert die AG Mädchen* des Bezirks eine themenspezifische Fortbildung zu einem aktuellen Bedarf der Teilnehmer:innen. Diese wird in der Regel gut angenommen und zahlreich besucht. In 2022 war das eine Fortbildung zu Themen der sexuellen Bildung in der Mädchenarbeit.
Darüber hinaus ist das allgemeine Fortbildungsprogramm des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg SFBB den Fachkräften bekannt und sie können je nach Bedarf die Fortbildungsangebote frei wählen. Schließlich gibt es auch noch die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungen über Drittanbieter zu besuchen.
Sind Informationen barrierefrei, mehrsprachig und in leichter Sprache zugängig?
Die dem Jugendamt bekannten Materialien sind das eher nicht. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass derartige Informationen in speziellen Einrichtungen vorliegen.
Wie informiert der Bezirk insbesondere Mädchen? Bitte aufschlüsseln.
Die Angebote werden per E-Mail an die Projekte und Einrichtungen mit Mädchenangeboten weitergeleitet bzw. in der AG-Mädchenarbeit vorgestellt.
Diesbezügliche Angebote werden durch die Fachkräfte des Jugendamts für Jugendförderung an die jeweiligen Projekte weitergeleitet. Es liegt dann in der Verantwortung der jeweiligen Projektleitungen und Fachkräfte, ihre jeweilige Zielgruppe zu informieren und in einer geeigneten Form anzusprechen.
Im Bezirk Lichtenberg gibt es sieben kommunale Begegnungsstätten für Senior:innen. Dort findet sich ein breites Spektrum von Veranstaltungen bis hin zu Gruppenangeboten. Alle Angebote bilden aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit, Kunst, Handwerk und Digitalisierung eine große Vielfalt für Interessierte. Die kommunalen Begegnungsstätten sind für alle Menschen jeglicher Herkunft, Religion und jeglichen Geschlechts offen. Die Besucher:innen können nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen das entsprechende Angebot auswählen.
Die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Einrichtungen sind im stetigen Austausch mit den zuständigen Kolleg:innen aus dem Bezirksamt sowie mit Kooperationspartner:innen und können so die Themenvielfalt in Lichtenberg durch unterschiedliche Plattformen erleben und mitgestalten. Durch gemeinsame Feste, Märkte und Vernetzungsrunden wird die Sensibilisierung dieser wichtigen Themen verstärkt. Mitarbeitende des Bezirksamtes können Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten der VAK Berlin sowie Schulungsangebote freier Träger und des Bezirksamtes nutzen. Mit dem 4. Handlungskonzept für Seniorinnen und Senioren 2021 wurde die Arbeitsgruppe „Alter und Vielfalt“ gegründet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern des Bezirksamtes, freien Trägern und interessierten Lichtenberger:innen zusammen. Die Sichtbarmachung und Sensibilisierung des Themas Vielfalt im Alter ist die wichtigste Aufgabe dieser Arbeitsgruppe. Weiterhin wird durch den engen Austausch der Altenhilfekoordination und der bezirklichen Diversitybeauftragten das Thema sichtbarer gemacht. Die aktive Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten, der Diversity- und Queerbeauftragten, der Integrationsbeauftragten und der Behindertenbeauftragten des Bezirkes im Lenkungsgremium des 4. Handlungskonzept für Seniorinnen und Senioren zeigt die Wichtigkeit und Zusammenarbeit für die weiteren Planungen für die Arbeit mit Senior:innen im Bezirk.
Senior:innen erfahren über verschiedene Kanäle Angebote im Bezirk oder in Berlin. Zum einen durch die Printmedien: Journal 55plus, Berliner Woche, Rathaus Nachrichten, Newsletter „Bunt statt grau“ oder digital im Internet unter berlin.de/senioren-aktiv-in-lichtenberg/, Pressemitteilungen des Bezirkamtes Lichtenberg, auf berlin.de oder durch verschiedene Newsletter per E-Mail. Die Internetauftritte des Bezirksamtes sind barrierearm. 2023 sollen zusätzlich Gebärdensprachvideos und die Übersetzung in leichter Sprache eingefügt werden, um Barrierefreiheit zu ermöglichen.
Abschließend erhalten Senior:innen weitere Informationen bei den zuständigen Kolleg:innen im Bezirksamt, bei allen Einrichtungen und Projektpartner:innen im Bezirk sowie durch die Senior:innenvertretungen telefonisch oder persönlich vor Ort.
Gibt es im Bezirk Angebote für Ein-Eltern-Familien und Regenbogenfamilien?
Die Angebote der Familienzentren richten sich an alle Familien, einschließlich Ein-Eltern- und Regenbogenfamilien. Einige Familienzentren bieten zusätzlich unterschiedliche Formate für Ein-Eltern-Familien an, wie z.B. gemeinsames Kochen, Kreativ-Café, usw. Weiterhin wurden (überregionale) Projekte initiiert, wie z.B. der Aktionstag für Alleinerziehende oder ein Empowerment-Kurs für Alleinerziehende. Darüber hinaus finanziert das Bezirksamt die Flexible Kinderbetreuung und trägt damit zu einer Entlastung und Stärkung von Alleinerziehenden bei.
Das Regenbogenfamilienzentrum richtet sich explizit an queere Menschen mit Kinderwunsch sowie Regenbogenfamilien in den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Neben (psychosozialen) Beratungen gibt es offene Angebote (z.B. Thematischer Elternabend) oder Gruppenangebote wie z.B. Spiel- und Krabbeltreff.
Sind Familientreffs und andere Familieneinrichtungen für die Themenfelder Gleichstellung, Sexismus und geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt sensibilisiert?
Alle Träger:innen von Projekten der Familienförderung haben ein eigenes Kinderschutzkonzept und die Fachkräfte werden entsprechend geschult. Die Familienzentren haben sensible Räume geschaffen, in dem sich alle Eltern und Kinder wohlfühlen sollen und Sexismus, geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt nicht toleriert werden. Einige Familienzentren bieten Elternabende zu Themen, wie z.B. “Wie schütze ich mein Kind vor sexuellen Übergriffen?” an. Die Familieneinrichtungen arbeiten mit Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und deren Eltern zusammen und sind entsprechend sensibilisiert. Im Sinne des § 16 SGB VIII geht es bei der Familienförderung um den präventiven Charakter und damit auch um Aufklärungsarbeit.
Welche Angebote zur Fort und Weiterbildung gibt es für Mitarbeiter*innen der Einrichtungen und wie werden diese genutzt?
Die Angebote werden per E-Mail an die Träger weitergeleitet bzw. in den AG-Netzwerken vorgestellt. Auch hier wird auf die Angebote des SFBB verwiesen (siehe Antwort zu Frage 14).
Im Bezirk gibt es alle zwei Monate ein Netzwerktreffen Alleinerziehender, bei der verschiedene Akteur:innen im Bezirk über Angebote, Neuigkeiten und Schulungen informiert werden.
Die angegebenen Daten wurden der fortgeschriebenen polizeilichen Eingangsstatistik (sog. Verlaufsstatistik) Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) entnommen. Da DWH FI stets den tagesaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer fortlaufenden Änderung. Dadurch können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu voneinander abweichenden Ergebnissen führen. Für die Beantwortung der Frage wurde nach Vorgängen mit dem Tatort in Lichtenberg und einem Erfassungsgrund aus dem Bereich der Sexualdelikte gesucht.
Daten im Sinne der Fragestellung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Delikt (Verdacht) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | gesamt |
sexueller Missbrauch von Kindern | 68 | 63 | 52 | 67 | 72 | 322 |
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriff | 80 | 82 | 86 | 74 | 94 | 416 |
weitere Sexualdelikte | 127 | 141 | 149 | 161 | 273 | 851 |
gesamt | 275 | 286 | 287 | 302 | 439 | 1.589 |
Quelle: DWH FI, Stand: 29. Dezember 2022
Aus der Serviceeinheit Personal ist aus dem Jahr 2018 und 2020 jeweils einen Vorfall bekannt. Weitere Fälle sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Präventiv ist in den Dienstgebäuden des Amtes für Bürgerdienste ein Wachschutz eingesetzt, der die Bürgerämter, das Standesamt, die Einbürgerungsbehörde sowie das Wohnungsamt vor Vorfällen schützen soll. Das konsequente Einschreiten gegen aufkeimende Formen von Diskriminierungen ist selbstverständlich.
Welche präventiven Maßnahmen ergreift der Bezirk?
Im Bezirksamt Lichtenberg gibt es seit 2006 eine Rahmendienstvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz. Diese wurde in diesem Jahr überarbeitet und ergänzt. Die Ergänzungen umfassen:
• einen Leitfaden zum Schutz gegen sexuelle Belästigung
• einen Leitfaden AGG-Beschwerdestelle mit ausformuliertem Beschwerdeverfahren und namentlicher Nennung der Ansprechpartnerinnen nach § 13 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes-AGG
• einen Leitfaden zum Umgang mit Mobbing
• einen Leitfaden zum Konfliktmanagement
Ziel der Rahmendienstvereinbarung ist allen Mitarbeitenden der Bezirksverwaltung ein gewalt-, diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Alle Beschäftigten haben an der Gestaltung eines Arbeitsklimas mitzuwirken, das durch gegenseitige Achtung und Toleranz gekennzeichnet ist.
In allen Dokumenten ist festgeschrieben, dass von den Führungskräften erwartet wird, dass sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und sich gegen jede Art der Diskriminierung positionieren und so die Haltung der Bezirksverwaltung zum Ausdruck bringen und durchsetzen.
Weiterhin ist festgelegt, dass alle Beschäftigten Verhaltensweisen zu unterlassen haben, die andere verletzen und herabwürdigen. Die Persönlichkeitsrechte und Würde aller Beschäftigten ist von allen zu achten und zu schützen.
Dem von Übergriffen und Diskriminierung betroffenen Personen werden Rechte und Ansprechpartner:innen aufgezeigt.
Weitere Präventivmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Antwort auf Frage 3.
Zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und dem Bezirksamt Lichtenberg besteht diesbezüglich keine Kooperation.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitsstelle Gewaltprävention zur Unterstützung der Prävention in den Berliner Bezirken arbeitet. Die entsprechenden Publikationen finden Sie auf den Internetseiten der Landeskommission Berlin gegen Gewalt unter www.berlin.de/lb/lkbgg/publikationen/berliner-forum-gewaltpraevention/2022/.
Die Bezirksverwaltung arbeitet mit der (nach Vergabeverfahren) beauftragten Mitarbeiter:innen-Beratungsfirma zusammen. Ein derartiges Beratungsangebot besteht seit 2015. Dieses ist interdisziplinär aufgestellt und bietet den Beschäftigten wie auch im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu allen persönlichen wie arbeitsrelevanten Fragen an. Informationen dazu werden mehrfach im Jahr über das Intranet und über Flyer erneuert.
Darüber hinaus arbeitet die Bezirksverwaltung mit einschlägigen Vereinen und Organisationen zusammen, die Fortbildungen, Coachings, Begleitung, Betreuung, usw. zu Fragen geschlechtsspezifischer Diskriminierung anbieten. Die Information dazu erfolgt im Einzelfall. Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen* arbeitet beispielsweise die bezirkliche Gleichstellungsbeauftragte mit Projekten wie dem Frauen*projekt Für Sie* eng zusammen, um Veranstaltungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.
Des Weiteren besteht ein Beratungs- und Unterstützungsangebot durch die Beschäftigtenvertretungen beim Bezirksamt Lichtenberg (Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertreterin, Personalrat).
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Offene Gesellschaft