BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

20.11.24 –

Vorgang: KA/0837/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
 

  1. Wie viele der im Bezirk untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden regulär beschult?

    Die Fragen 1 - 7 können in Bezug auf unbegleitete Minderjährige nicht beantwortet werden, weil das Schul- und Sportamt Lichtenberg keine Statistik zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten führt. Zwar gehen diese Informationen aus den individuellen Unterlagen, die zur Zuweisung eines Schulplatzes eingereicht werden, hervor. Jedoch müssten um eine Gesamtzahl zu ermitteln, die Unterlagen von jedem in Lichtenberg beschultem Kind statistisch ausgewertet werden.

    Zur Beschulung minderjähriger Geflüchteter – unabhängig von Status unbegleitet oder nicht – kann aber wie folgt geantwortet werden:

    In der Primarbeschulung erfolgt keine Unterscheidung nach dem Aufenthaltsstatus (geflüchtet oder nicht). Im Regelbereich (Grundschule) werden insgesamt 16 971 Kinder im Primarbereich (Erfassung ohne die Kinder in Willkommensklassen) unterrichtet, laut Statistik bis 09/24. Alle schulpflichtigen Kinder werden beschult bzw. es kann nach kurzfristiger Wartezeit (grundsätzlich nur wenige Wochen) ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden.

    Im Regelbereich (Oberschulen) kann eine aussagekräftige Antwort abgegeben werden: Hierbei wurden 162 Schülerinnen und Schüler (SuS) aus den Willkommensklassen in die Regelklassen integriert, gemessen im Zeitraum von 01/24 bis 11/24. Des Alters wegen wurden davon 22 SuS an OSZ verwiesen.
     

  2. Wie viele der im Bezirk untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden in „Willkommensklassen“ beschult?

    Aktuell werden in den Lichtenberger Willkommensklassen 785 Kinder und Jugendliche beschult, davon 392 in der Grundstufe und 393 in der Oberstufe. Ob es sich bei diesen Kindern um unbegleitete Minderjährige handelt, wird wie unter 1. erläutert nicht statistisch erfasst.

  3. Wie viele der im Bezirk untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden außerhalb von regulären Schulen beschult?

    Es gibt aktuell im Bezirk keine außerschulischen Orte für die Beschulung von minderjährigen Geflüchteten. 

  4. An welchen konkreten Orten, die keine regulären Schulen sind, werden wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete beschult?

    Wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, gibt es aktuell im Bezirk keine außerschulischen Orte für Beschulung.
     
  5. Wie viele der im Bezirk untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden trotz Schulpflicht nicht beschult?

    Aktuell befinden sich im Bezirk Lichtenberg 17 Kinder und Jugendliche auf einer sog. Warteliste für die Beschulung in den Lichtenberger Willkommensklassen, davon 13 in der Grundstufe und 4 in der Oberstufe (siehe Frage 9 und 10).
     
  6. Wie viele der außerhalb des Bezirks untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden im Bezirk beschult?

    Es gelten dieselben Maßgaben, nach denen die Zuweisung von Schulplätzen generell erfolgt. Anhand der bezirklichen Zuständigkeit werden lediglich die minderjährigen Geflüchteten mit einem Schulplatz in Lichtenberg versorgt, die im selbigen Bezirk nachweislich wohnhaft sind. Im Oberschulbereich ist eine berlinweite Beschulung möglich. Es ist also denkbar, dass im Oberschulbereich auch Geflüchtete aus anderen Bezirken eine Lichtenberger Schule besuchen.
     
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Zahl der in den Fragen 3 und 5 abgefragten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu verringern und diese Kinder und Jugendliche an regulären Schulen zu beschulen?

    Es gibt aktuell im Bezirk keine außerschulischen Orte für Beschulung, wie bereits erläutert keine Kinder außerhalb von Bestandsschulen unterrichtet werden. In Bezug auf die in Frage 5 benannten Kinder auf der Warteliste siehe Frage 9 und 10.
     
  8. Wie bewertet die für Schule zuständige Stadträtin die Situation der Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten im Bezirk? 

    Die Bezirksstadträtin für Schule und Sport hat – wie auch das Schul- und Sportamt – keine Kenntnis über die Situation von unbegleiteten Minderjährigen. Die Antwort kann daher nur bezogen auf die Beschulung von geflüchteten Kindern allgemein erfolgen.

    Hier stellt sich die Situation für Lichtenberg aktuell trotz bestehender Schulplatzdefizite im Austausch mit den Schulen als noch zu bewältigen dar, da nahezu alle Kinder an bestehenden Schulen (teilweise in dort angesiedelten Willkommensklassen) beschult werden. Die Beschulung von geflüchteten Kindern in Regelschulen ist der Bezirksstadträtin im Sinne der Integration ein großes Anliegen.

    Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Zahlen geflüchteter Kinder im Bezirk durch steigende Belegung der Unterkunft in der Landsberger Allee und anderer Unterkünfte im Bezirk bei gleichzeitig bereits angespannter Schulplatzsituation gestaltet sich Sicherstellung einer adäquaten Beschulung zunehmend als Herausforderung. Aktuell werden diverse Optionen erwogen, um hierfür tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Dies bedarf jedoch über den Willen der Bezirksstadträtin hinaus dem entsprechenden Willen des gesamten Bezirksamtes sowie der weiteren politisch Verantwortlichen.

  9. Wie viele Kinder sind auf der Warteliste für einen Schulplatz im Bezirk?

    Aktuell befinden sich 17 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste für einen Schulplatz in Willkommensklassen an Lichtenberger Schulen, davon 13 in der Grundstufe und 4 in der Oberstufe. Eine Warteliste für einen regulären Schulplatz gibt es im Bezirk nicht. Auf der Warteliste für die Willkommensklassen befinden sich keine minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten.

  10. Was unternimmt das Bezirksamt, um den Kindern auf der Warteliste einen Schulplatz anzubieten?

    Das Schul- und Sportamt Lichtenberg ist zuständig für die Schulplatzvergabe von Kindern und Jugendlichen, die im Bezirk Lichtenberg wohnhaft sind.

    Bei den Kindern auf der Warteliste für Willkommensklassen fehlen bei einem geringfügigen Anteil erforderliche Unterlagen, um eine Schulzuweisung vornehmen sowie die Beschulung an einer Lichtenberger Willkommensklasse wahrnehmen zu können. Darüber hinaus handelt es sich teilweise um Kinder, die nicht alphabetisiert sind. Die verfügbaren Schulplätze in den speziellen Willkommensklassen für Analphabeten sind aktuell belegt.

    Bei dem Großteil der Kinder auf der Warteliste handelt es sich um Kinder mit individuellen Beeinträchtigungen (z. B. motorische oder psychische Probleme, z. T. mit anerkannten Förderbedarfen), die in regulären Willkommensklassen nicht beschult werden können. Es fehlt grundlegend an geeigneten und adäquaten Schulplätzen, um zugezogene Kinder mit Behinderungen und ohne Deutschkenntnisse versorgen zu können. Sie befinden sich z. T. auf weiteren schulbehördlichen Wartelisten für die Beschulung in einer entsprechenden Förderschule im Bezirk Lichtenberg. Kindern ohne anerkannte Förderbedarfe kann aktuell im Bezirk Lichtenberg ein Schulplatz in einer Willkommensklasse an Regelschulen angeboten werden.

    Kinder und Jugendliche, die nicht alphabetisiert sind, werden schnellstmöglich mit einem Schulplatz versorgt, sobald verfügbare Schulplätze für Analphabeten zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Umsetzung der Schulplatzvergabe und die Schulpflichtwahrnehmung von beeinträchtigten minderjährigen Geflüchteten (ohne Deutschkenntnisse), befinden sich das Schul- und Sportamt, die regionale Schulaufsicht und das SIBUZ Lichtenberg in Beratung und auf Lösungsfindung.

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