BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Umsetzung des BVV-Beschlusses zur Drucksache DS/0490/IX: Die buddhistische Pagode muss bleiben!

26.03.24 –

Vorgang: KA/0563/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die buddhistische Pagode im Großhandelszentrum „Pacific-Center“ in der Marzahner Straße 17 am aktuellen Standort zu erhalten und hierzu alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen?
    Die Vollziehung der Anordnung zur Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung für die Anbauten ist bis zur Entscheidung über den derzeit laufenden Bauantrag ausgesetzt. Hier gab es eine entsprechende Weisung des damaligen BzStR StadtBüdArb, Herr Hönicke, vom 02.02.2023. Das Baugenehmigungsverfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen. Der Vorhaben befindet sich in der Prüfung.
     
  2. Welche Ansätze verfolgt das Bezirksamt, um bau- und planungsrechtliche Konflikte bei der Nutzung der buddhistischen Pagode aufzulösen?
    Baurechtliche Konflikte, die auf der BauOBln basieren, sind nicht erkennbar. Hinsichtlich planungsrechtlicher Konflikte ist das Vorhaben noch in der Prüfung
     
  3. Mit welchen Mitteln könnte eine Untersagung für die kulturelle Nutzung der buddhistischen Pagode erreicht werden und welche Vorgänge zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung laufen aktuell?
    Hinsichtlich der Einschätzung zur Einordnung in die Kategorie kulturelle Nutzung oder kirchliche Einrichtung liegt im laufenden Baugenehmigungsverfahren noch keine abschließende stadtplanerische Einschätzung vor.
    Die mit Datum vom 06.07.2022 erlassene Anordnung zur Nutzungsuntersagung und Beseitigung nicht genehmigter Anbauten sieht im Falle der Vollstreckung folgende Zwangsmittel vor:
    1. Durchsetzung der Nutzungsuntersagung Pagode - Zwangsgeld
    2. Durchsetzung der Beseitigung der nicht genehmigten Anbauten – Ersatzvornahme
     
  4. Wurde die medial erwähnte Duldung bis 20261 politisch entschieden, wie ist die Duldung rechtlich begründet und kann sie jederzeit ohne finanzielle Nachteile für den Bezirk beendet werden?
    Die medial erwähnte Duldung bis 2026 ist im zuständigen FB BWA/UD nicht bekannt. Es gibt keine Duldung, sondern wie in Punkt 1 beschrieben, eine Aussetzung der Vollziehung der Anordnung.
     
  5. Wann wird das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich einen Bericht zur Drucksache DS/0490/IX Die buddhistische Pagode muss bleiben! zur Kenntnis geben?
    Das Bezirksamt wird im April der Bezirksverordnetenversammlung einen Bericht zur Drucksache DS/0490/IX Die buddhistische Pagode muss bleiben! zur Kenntnis geben.
     
  6. Welchen Arbeitsstand zur Anlage eines buddhistischen Grabfeldes auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde gibt es?2
    Hier gibt es bereits eine Stellungnahme von SGA III. Die Untere Denkmalschutzbehörde im FB BWA/ UD war wegen der Umnutzung eines Grabfeldes involviert. Die Umnutzung ist aus denkmalrechtlicher Sicht unproblematisch.
     
  7. Können für das Vorhaben auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde Haushaltsmittel in 2024/25 abgerufen werden?
    S.6.

1

Vgl. www.fluter.de/pagode-pho-da-umzug-koerperschaft (Seitenaufruf am 15.12.2023)


2Vgl. BVV-Beschluss und Zwischenberichte zur Drucksache DS/2018/VIII Buddhistische Grabstätte in Lichtenberg

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport

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