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25.01.24 –
Vorgang: DS/1052/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich Kontakt zur Senatsverwaltung aufzunehmen, um zu verhindern, dass die Schnellstraße “Tangentiale Verbindung Ost (TVO)” (teilweise) auf dem Planum der geplanten Schienentrasse “Nahverkehrstangente Ost” errichtet wird.
Diese Haltung soll das Bezirksamt auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausdruck bringen.
Begründung:
Der geplante Ausbau der Bahnstrecke von Marzahn-Hellersdorf nach Treptow-Köpenick, der auch Lichtenberg tangiert, von zwei auf vier Gleise ist die Voraussetzung dafür, dass Tausende Menschen aus dem Nordosten Berlins und Brandenburgs zukünftig den Flughafen BER und andere Ziele im Südosten erreichen können.
Eine akute Gefahr für die Nahverkehrstangente Ost wurde erst kürzlich undeutlich und versteckt bekannt: Der Senat plant, im Abschnitt Biesdorfer Kreuz – Kreuz Wuhlheide die Straße „TVO“ genau auf der seit den 1960er Jahren freigehaltenen Eisenbahntrasse östlich neben der bestehenden Eisenbahnstrecke anzulegen und damit den Ausbau des Schienenwegs massiv zu erschweren.
Im Bericht der Senatsverkehrsverwaltung vom 22.09.2023 zur TVO (Straße) an das Abgeordnetenhaus heißt es: „Die Nahverkehrstangente wird in Lage und Höhe (…) berücksichtigt. Die damit verbundene Verlegung der Fernbahn und die Umbaumaßnahmen am Wuhlheider Kreuz sind ebenso zu beachten.“
Das bedeutet: Auf dem für zwei weitere Gleise freigehaltenen Korridor wird die Straße gebaut. Für den Güterverkehr könnten ja später zwei neue Gleise westlich der heutigen errichtet und die heutigen Güterverkehrsgleise für den Nahverkehr umgebaut werden. So wird die Nahverkehrstangente erheblich teurer, denn damit sind umfangreiche Erdbewegungen, Umbau von Verbindungskurven, Brücken, Signal-, Bahnstrom- und Entwässerungsanlagen sowie von Lärmschutzwänden verbunden. Die Straße als eigentlicher Veranlasser des Mehraufwands wäre dann fertig, die Eisenbahn müsste alle Umbaukosten allein finanzieren, das geforderte Nutzen-Kosten-Verhältnis wird negativ beeinflusst, eventuell bis zur Verhinderung des Vorhabens. Einen weiteren Verhinderungsgrund könnte die Verlegung von Gleisen in das Naturschutzgebiet Biesenhorster Sand darstellen. Mindestens werden die Diskussionen über diese Probleme zu einer jahrzehntelangen Verzögerung des Bauvorhabens und der umwelt- und klimagerechten Verkehrslösung führen.
Das Bezirksamt muss den Senat daher auffordern, die im Nahverkehrsplan verankerte, für zwei zusätzliche Gleise vorgesehene Trasse weiterhin für diesen Zweck freizuhalten und nicht eisenbahnfremd zu verbauen.
(Zusammen mit der Fraktion DIE LINKE eingereicht.)
Kategorie
Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Verkehr und Mobilität | Wohnen und Stadtentwicklung