Standorte für Geflüchtetenunterkünfte in Lichtenberg

16.04.24 –

Vorgang: KA/0675/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wann hat das Bezirksamt erfahren, welche Standorte zur Unterbringung von Geflüchteten vom Senat ins Auge gefasst werden?
    Am 29.02.2024 wurde der Bezirk über die möglichen Standorte informiert und um Stellungnahme gebeten.
     
  2. Von welchen Standorten wusste das Bezirksamt, dass der Senat sie ins Auge gefasst hat und seit wann?
    Folgende Standorte wurden abgefragt: Darßer Starße 153/westlicher Teil des Grundstücks Graaler Weg, Darßer Str. 101, 101A, Klützer Str. 42, Storkower Straße 220. Außerdem wurde darüber informiert, dass ggf. auch Hotels/Hostels in Frage kommen.
     
  3. Welche konkreten Alternativ-Standorte hat das Bezirksamt dem Senat vorgeschlagen und wann?
    In den Gesprächen vor dem Beschluss des Senats und danach wurde auch über folgende Grundstücke gesprochen: Ruschestraße 104, Bornitzstraße 102, Köpenicker Allee 146.
     
  4. Was hat das Bezirksamt unternommen, um sich beim Senat dafür einzusetzen, dass soziale Infrastruktur im Zusammenhang mit den neuen Unterkünften geschaffen wird?
    Der Senatsbeschluss steht erst seit dem 26. März 2024 fest. Sollte es bei den Standorten bleiben, muss möglichst mit großem Vorlauf dem Bezirk mitgeteilt werden, welche Personengruppen (Familien, Singles, Schul-/Kitakinder usw.) kommen werden und welche weiteren Bedarfe sich daraus ergeben (z.B. ärztliche Versorgung, KJGD, JFE, BENN usw.). Dies ist für das Schaffen einer sozialen Infrastruktur besonders wichtig.
     
  5. Welche konkreten Gründe (über die Angaben in der Pressemitteilung des Bezirksbürgermeisters hinausgehend) sprechen aus Sicht des Bezirksamts gegen die jeweiligen Standorte?
    S. 6.
     
  6. Welche der Gründe wurden wann, wie und durch wen dem Senat mitgeteilt?

    Das Bezirksamt hat am 15. März dem Senat folgenden Quick-Check mitgeteilt:

    Darßer Straße 153/westlicher Teil des Grundstücks Graaler Weg:
        Fläche ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
        Hohe Lärmbelastung, auch Konflikte mit benachbartem Gewerbe.
        Konflikte mit dem Biotop- und Artenschutz.
        Altlastenverdacht.
        Bezirk/Land planen Gewerbeansiedlung.
        Schulplanungsregion 1: Bereits jetzt sehr angespannte Situation durch fehlende Schulplätze.

    Darßer Str. 101, 101A:
        Artenschutzbelange beachten, Gutachten erforderlich.
        Schulplanungsregion 1: Bereits jetzt sehr angespannte Situation durch fehlende Schulplätze.

    Klützer Str. 42:
        Verdachtsfläche 1444, Rieselfelder.
        Artenschutzbelange beachten, Gutachten erforderlich.
        Schulplanungsregion 1: Bereits jetzt sehr angespannte Situation durch fehlende Schulplätze.
        In Zukunft als Grundschulstandort vorgesehen.

    Storkower Straße 220:
        Verkehrslärm ist gesundheitsgefährdend.
        Mangel an Freiflächen.
        Wohngrundstück Paul-Junius-Str. 16/20 wird über Parkplatz erschlossen.

  7. Wie hat sich der Senat zu den Bedenken des Bezirksamtes verhalten?
    Es gab dazu keine Rückmeldung.
     
  8. Welche konkreten Standorte im Bezirk hält das Bezirksamt zur Schaffung von Unterkünften potentiell für geeignet und welche Kriterien müssen diese erfüllen?
    Sinnvoll ist, Überlegungen anzustellen, ob bestehende Standorte weitere Kapazitäten schaffen könnten. Nötig ist eine Verteilung auf die gesamte Stadt und zugleich ein Ausbau des Tempelhofer Feldes. Neben allen baurechtlichen Voraussetzungen ist eine vorhandene soziale Infrastruktur das Kriterium für geeignete Standorte.
     
  9. Welche konkreten Folgen hat die vom Bezirksbürgermeister geäußerte Kritik an der Entscheidung des Senats?
    Die Entscheidung über die Standorte trifft der Senat bzw. hat der Senat getroffen, nicht der Bezirk.

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