BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Kleine Anfrage: Unterbringung Geflüchteter

14.03.22 –

Vorgang: KS/0098/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten: 

  1. Wieviele Unterkunftsplätze für Geflüchtete sind gerade in Lichtenberg frei oder können kurzfristig (wieder) in Betrieb genommen werden? Wieviele Betten sind in Hostels und Hotels kurzfristig buchbar?
    Grundsätzlich ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten für die Unterbringung geflüchteter Menschen zuständig. Die Bezirke unterstützen jedoch im gegebenen Einzelfall pragmatisch in Amtshilfe auf der Basis des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin - ASOG.
    Unterkunftsplätze im Rahmen einer ASOG-Unterbringung werden sowohl von vertragsfreien, als auch von vertragsgebundenen Unterkunftseinrichtungen angeboten und entsprechend von den Bezirken dort nachgefragt. Generell ist das Angebot reeller und gewissen Standards entsprechender Plätze begrenzt und in jedem Fall von Tag zu Tag dynamisch. Die jeweils freien Kapazitäten stehen in der Regel allen Unterkunftssuchenden zur Verfügung. Die vertragsfreien Einrichtungen können berlinweit belegt werden. Die Angebotslage wechselt täglich und wird insgesamt weder erfasst, noch wäre die Angabe statischer Werte hier sinnvoll.

  2. Welche Formen der Unterbringung (in Prozent) plant der Bezirk Lichtenberg für Geflüchtete?
    Die Formen der Unterbringung in Prozent werden nicht gesondert geplant, denn eine Unterbringung erfolgt im gg. Fall auf der Basis von Tagessätzen, die Anzahl der Unterbringungen ist sowohl abhängig von der Nachfrage, als auch den täglich wechselnden freien Unterkunftskapazitäten; beide Sachverhalte sind nicht vorhersehbar. Andernfalls müssten Kapazitäten auch im Leerzustand reserviert und bezahlt werden, was als Regelfall nicht sachgerecht und nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Bei der Unterbringung wird auf alle freien und geeigneten Kapazitäten von Hotels, Hostels, Pensionen, Wohnungen, Wohnheimen u.a. zurückgegriffen.

  3. Ist geplant, Sporthallen als Unterkunft zu nutzen?
    Nein.

  4. Gibt es Unterkünfte, in denen Tiere mitgenommen werden können? Wenn ja, wieviele Plätze stehen zur Verfügung?
    Berlinweit bieten einige Unterkünfte auch die Mitnahme von Tieren an; hierzu gibt es jedoch keine Statistiken. Die Akquise erfolgt auf Nachfrage im Einzelfall.

  5. An welchen Lichtenberger Schulen gibt es derzeit Willkommensklassen mit welchen Kapazitäten? An welchen Schulen können kurzfristig Kapazitäten geschaffen werden?
    S. Tabelle auf berlin.de

  6. Wie plant der Bezirk Lichtenberg den schnellen Aufbau neuer Willkommensklassen?
    Seit dem 01.03.22 werden gemeinsam mit der Schulaufsicht Außenstelle Lichtenberg Räume an Schulen eruiert. Es wurden weitere Potentiale an Schulen ermittelt, vor allem dank der Mitwirkung der Schulleitungen, die in ihren Gebäuden noch weiter zusammengerückt sind.  Das Schul- und Sportamt ist auf der Scuhe nach außerschulischen Räumen. Kontakt zu den Privatschulen wurde aufgenommen, bisher leider ohne erfolgt.
    Wie auch bei den bisherigen Neueinrichtungen ist die Gewinnung von Lehrkräften durch SenBJF obligatorisch und zeigte sich zuletzt immer als größte Herausforderung.

  7. Wie ist die Bereitstellung von KiTa Plätzen für geflüchtete Kinder geplant?
    Kinder im Kitaalter aus geflüchteten Familien können entweder in Unterkünften für Geflüchtete leben oder andere private Unterkünfte bzw. eine eigene Wohnung haben.
    Das Bezirksamt erhält regelmäßig monatlich eine Statistik von in LAF-Einrichtungen im Bezirk untergebrachten Personen nach Altersgruppen, so dass die potenziell benötigten Kitaplatzbedarfe berücksichtigt werden können. In der jährlichen Kindertagesstättenentwicklungsplanung KEP wird das für jede Bezirksregion ausgewiesen.
    Im Zuge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine flüchteten zahlreiche Familien, hauptsächlich Mütter mit Kindern, nach Berlin. Hier besteht die Besonderheit, dass der größte Teil dieser Personengruppe nicht in LAF-Unterkünften, sondern in privat vermittelten Unterkünften lebt, so dass die Planbarkeit von Kitaplatzkapazitäten erschwert ist. Die Berliner Kitalandschaft reagierte schnell. Im Schulterschluss zwischen Kitaträgern, Land und Bezirken konnten kurzfristig befristete Überbelegungen genehmigt und Gastverträge nach § 4, 12 VOKitaFöG für ukrainische Kinder geschlossen werden.

    Neben diesen ad hoc-Maßnahmen ist es geflüchteten Familien genauso wie allen anderen Familien in Berlin möglich, über das reguläre System einen Kitagutschein beim Jugendamt zu beantragen und bei der Kitasuche unterstützt zu werden.
    Die Bedarfsprüfung im Jugendamt erfolgt kurzfristig, sodass ein Kitagutschein ggf. auch innerhalb weniger Tage vorliegt. Dieser kann in einer Kita im gesamten Stadtgebiet eingelöst werden. Familien, die eine Unterstützung bei der Suche nach einem Kitaplatz benötigen, werden vom Jugendamt unterstützt.

  8. Plant der Bezirk die Einrichtung von psychologischer Unterstützung?
    QPK
    Im Rahmen des Psychiatrieentwicklungsprogramms PEP stellt der Senat seit 2016 den Bezirken jährlich Finanzmittel für die psychosoziale Betreuung Geflüchteter zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wurden/werden Sozialarbeiter:innen/Psycholog:innen finanziert, die an Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen und Zuverdienstprojekte angebunden sind. Die Fachkräfte halten intensiven Kontakt zu den Unterkünften, beraten vor Ort und vermitteln gegebenenfalls in spezielle Hilfseinrichtungen und Therapien. Psychisch kranke Menschen mit Fluchthintergrund haben zudem Zugang zu den Hilfen nach dem SGB IX (Bundesteilhabegesetz/Eingliederungshilfen). Dies betrifft insbesondere das betreute Wohnen und Beschäftigungstagesstätten. Hier bieten in Lichtenberg verschiedene Träger (auch) muttersprachliche Hilfen an. Die betreffenden  Klient:innen werden monatlich über das Bezirkliche Steuerungsgremium vermittelt. Die vorgehaltenen Leistungen in beiden Hilfesektoren erwiesen sich als effizient und sollen weiter genutzt werden.

    Ges
    Psychologische Unterstützung bieten der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJpD) des Gesundheitsamtes für alle Geflüchtete an.
    Während den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bieten beide Dienste psychologische Beratung und Hilfen. Darüber hinaus unterstützen beide Dienste bei der Beantragung von längerfristigen Hilfen, so unterstützt der SpD z.B. bei Eingliederungsmaßnahmen, die vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten oder dem Teilhabefachdienst angefragt werden. Im SpD findet dann eine ärztliche Begutachtung und sozialpädagogische Beratung zu passenden Angeboten statt.
    Aufgrund der Sprachbarrieren ist die Arbeit in beiden Diensten jedoch unabdingbar an den Einsatz von Dolmetschern:innen/Sprachmittler:innen geknüpft.

  9. Welche Erfahrungen hat der Bezirk bei der Betreuung durch Krieg und Gewalt traumatisierter Geflüchteter gesammelt, die er im Sinne einer guten Betreuung nutzen und anwenden kann?
    Das Bezirk Lichtenberg, vertreten durch das Bezirksamt, verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen, fachliche Expertise und gewachsene Strukturen im Hinblick auf die verschiedenen Flüchtlingsbewegungen seit Beginn der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, darunter auch traumatisierte Personen wie zum Beispiel Frauen aus Exjugoslawien oder Unbegleitete Minderjährige u.a. aus Afghanistan.  Allerdings müssen Kriegs- und Fluchttraumata medizinisch diagnostizierte Traumata professionell psychotherapeutisch behandelt werden. Hierbei ist der Bezirk auf überregionale, hochprofessionell tätige Träger angewiesen, deren Finanzierung und personelle Ausstattung von Landesseite allerdings immer wieder an ihre Grenzen stößt, vor allem mit der wachsenden Anzahl der vom Krieg Traumatisierten.

  10. Welche Kontakte bzw. Kooperationen pflegt der Bezirk mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Betreuung von Geflüchteten?
    Um Geflüchtete im Bezirk zu erreichen und zu unterstützen, wird aus dem Integrationsfonds eine Reihe von Projekten verschiedener Ämter des BA finanziert, darunter auch 12 Projekte des Integrationsbereichs. Parallel findet ein kontinuierlicher Austausch mit Strukturen des Gemeinwesens und der Zivilgesellschaft satt, um auf darüberhinausgehende, aktuelle Bedarfe von Neuankommenden zeitnah reagieren zu können.

  11. Gibt es eine zentrale Auflistung für Sammelstellen und Hilfsangebote für ehrenamtliche Unterstützung?
    Auf der Website des Integrationsbereiches sind entsprechende Informationen aufgelistet. Hilfsangebote für ehrenamtliche Unterstützung im Bezirk koordiniert in erster Linie die Freiwilligenagentur Oskar. Generell muss jedoch festgestellt werden, dass die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement – speziell mit dem Fokus auf Hilfsangebote für im Bezirk neu angekommene Geflüchtete – seit Jahren rückläufig ist und darüber hinaus auch nicht jede Zuwanderergruppe gleichermaßen von der Hilfsbereitschaft profitieren kann.

  12. Gibt es Qualitätsstandards für die Unterkünfte im Bezirk? Wenn ja, von wem und wie werden diese geprüft?
    Das Landesamt für Gesundheit und Soziales gibt als Qualitätsstandard die „Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte“ vor. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales Lichtenberg hat u.a. auch die Aufgabe der Heimbegehung.  Diese überprüft die Einhaltung der Mindeststandards in vertragsfreien Unterkunftseinrichtungen.

  13. Werden Personen, die privaten Unterkünfte anbieten, überprüft?
    Personen selbst können durch die Heimbegehung nicht überprüft werden. Geprüft wird die Einhaltung der Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Unterkünfte

  14. Gibt es eine Liste darüber, wieviele Geflüchtete wo im Bezirk privat untergekommen sind? Gibt es dabei eine Auflistung, wie der Kontakt zwischen Geflüchteten und Gastgeber*innen hergestellt worden ist?
    Nein. Diese Prozesse laufen in der Regel selbstorganisiert.

  15. Sind die in den vergangenen Tagen aufgestockten Angebote für Geflüchtete nur für Personen mit ukrainischem Pass nutzbar? Inwiefern können Geflohene, die sich bereits vor der Eskalation des Krieges in der Ukraine im Bezirk befunden haben, die Angeboten in Anspruch nehmen?
    Geflüchtete Personen, die sich vor der Eskalation des Krieges in der Ukraine im Bezirk Lichtenberg befunden haben, leben ggf. bereits oder noch in einer entsprechenden Unterkunft oder werden im Bedarfsfall durch den bestehenden Pool an Unterkunftsplätzen mit einem Schlafplatz versorgt.

  16. Welche Angebote gibt es für Geflohene aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit? Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Land Berlin und den Botschaften der Herkunftsländer für diese Personen aus?
    Geflohene Personen aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit haben je nach Einzelfall gegebenenfalls (vgl. Art. 2 Nr. 1, 2 und 3 des Ratsbeschlusses der EU vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenstroms von Vertriebenen nach Art. 5 Abs. 1 der RL 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001) auch Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden durch die bestehenden Strukturen versorgt. Die Bezirke folgen hier den jeweiligen Rundschreiben des Landes Berlin. Eigene Schnittstellen mit den Botschaften der zahlreichen möglichen Herkunftsländer gibt es nicht.

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