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18.04.24 –
Aktueller Stand: DA/1163/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Menschen, die im Bezirk die Grundsicherungsleistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und sich daraus ergebende Analogleistungen) beziehen, auch weiterhin frei über den ihnen zustehenden Geldbetrag verfügen können. Es muss weiterhin jederzeit möglich sein, Bargeld abzuheben, überall einzukaufen und Geld übertragen zu können.
Den zuständigen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (Ausschuss für Partizipation und Integration und Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit) soll regelmäßig über den aktuellen Stand berichtet werden.
Begründung:
Auch in Lichtenberg gibt es nach wie vor viele Geschäfte, in denen gerade kleine Beträge nicht per Kartenzahlung geleistet werden können. Die Möglichkeit hier einzukaufen oder an kulturellen Angeboten teilzunehmen, sollte nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen.
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Grüne Erfolge | Offene Gesellschaft