Tierschutz: Kontrollen im Zirkus „Ramba Zamba“

01.12.23 –

Vorgang: KA/0534/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Kontrollen hat das zuständige Veterinäramt während des Gastspiels des Zirkus „Ramba Zamba“ auf der Trabrennbahn Karlshorst durchgeführt?
    Während des Gastspiels an der Trabrennbahn wurde durch das Veterinäramt Lichtenberg eine unangekündigte Vorortkontrolle am 26.10.2023 um 13:00 Uhr durchgeführt.
     
  2. Welche Tierschutzverstöße wurden bei diesen Kontrollen festgestellt und wie wurden diese Verstöße ggf. geahndet?

    Der Taubenschlag war nicht ausreichend artgerecht gestaltet. Folgende Punkte wurden seitens des Veterinäramtes bemängelt und mit Auflagen versehen:

    -         die Voliere muss regelmäßig gereinigt werden

    -         es müssen mehr Sitzgelegenheiten für die Tiere, besonders in der Nähe der Fenster geschaffen werden

    -         ein Entweichen der Tiere ist unbedingt zu verhindern

    Die Auflagen wurden durch das Veterinäramt Berlin-Lichtenberg in das Zirkusregister eingetragen. Dieses ist als "Zirkusdatenbank" integraler Bestandteil des Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere (HI-Tier), das von den Veterinärämtern genutzt wird. Die Erfüllung der Auflagen wird dann in der Folge von der Überwachungsbehörde am nächsten Gastspielort überprüft.

  3. Wurde das Verladen der Tiere durch das Veterinäramt kontrolliert und beobachtet? Wenn nein: Aus welchen Gründen wurde auf diese Kontrolle verzichtet?
    Das Verladen der Tiere konnte während des Aufenthaltes im Bezirk Lichtenberg nicht zusätzlich kontrolliert werden.
    Es wurde nicht auf die Kontrolle verzichtet: Die Situation ist dem akuten Personalmangel in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lichtenberg von Berlin geschuldet. Die aktuelle Häufung von Tierschutzfällen und die zunehmende Arbeitsbelastung in anderen Bereichen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung lassen den amtlichen Tierärzt:innen wenig Spielraum und fordern eine ständige Priorisierung des Arbeitsaufkommens.
    Damit war unter den vorgegebenen Bedingungen eine einmalige Kontrolle möglich, die die unter Punkt 2 genannte Eintragung in das Zirkusregister und der Weitergabe der Information an die folgende zuständige Überwachungsbehörde am neuen Gastspielort zur Folge hatte.
     

Kategorie

Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen