OXI-Club (Kleine Anfrage)
06.02.23 –
Vorgang: KA/0312/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wann wurde die Nutzung der Freifläche für den Clubbetrieb baurechtlich genehmigt und welche Nutzungseinschränkungen, z. B. im Hinblick auf Personenanzahl oder Betriebszeiten, wurden auferlegt?
Die Nutzung der Freifläche wurde mit Baugenehmigung vom 19.05.2015 (Nutzungsänderung zu einer Diskothek/Club sowie Errichtung einer Pavillon-Überdachung einer Kleinbühne als Lärmschutzmaßnahme) mit max. 50 Personen für einen Kulturbetrieb, wie Lesungen, Bandauftritte oder ein Sommerkino und Öffnungszeiten von 12:00-22:00 Uhr genehmigt.
- Wie wurde der im Fachausschuss der BVV am 08.09.2022 angekündigte finale Bauantrag beschieden?
Bauanträge für Erweiterungen des Oxi-Clubs (ehem. Polygon) wurde zwecks nachträglicher Prüfung/Genehmigung mehrmalig eingereicht, aber wegen Unvollständigkeit fiktiv zurückgenommen. Der letzte eingereichte Bauantrag dazu vom 05.04.2022 wurde durch den Antragsteller im November 2022 zurückgezogen.
- Liegt die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Nutzung der Freifläche für den Clubbetrieb vor?
Eine Zustimmung des Eigentümers zur Nutzung der Freifläche für den Clubbetrieb liegt vor.
- Welche Beschwerdelage zum Clubbetrieb ist dem Bezirksamt bekannt?
Es liegen dem Bezirksamt Beschwerden von Anwohner:innen des Oxi-Clubs vor. Den Beschwerden wurde nachgegangen und diese sachgerecht beantwortet.
Zudem wurden drei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet (für den 04.12.2022, den Zeitraum vom 30.12.2022 - 01.01.2023 und den 07.01.2023), da der Fachbereich Umwelt die §§ 3 und 4 LImSchG Bln verletzt sehen. Die Verfahren sind derzeit anhängig.
- Liegt dem Bezirksamt eine Stellungnahme des Mieterbeirats Frankfurter Allee Süd oder einer anderen Interessenvertretung zu Lärmbeschwerden aufgrund des Clubbetriebs vor?
Dem Bezirksamt ist eine solche Stellungnahme nicht bekannt.
- Wie geht das Bezirksamt mit Anzeigen sowie Widersprüchen gegen den OXI-Club um?
Ordnungsrechtlich werden alle eingehenden Beschwerden geprüft. Liegen Beweise für Verstöße gegen Gesetzte (hier insbesondere das LImSchG) vor, werden entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eröffnet (siehe Antwort zu 4).
Im Stadtentwicklungsamt ist zudem ein Nachbarwiderspruch eingegangen, der derzeit bearbeitet und entsprechend beatwortet wird.
- Wie bewertet das Bezirksamt die Störung der Nachtruhe durch den Clubbetrieb rechtlich?
Die Störung der Nachtruhe ist ein Verstoß gegen den § 3 des LImSchG Bln. Für diese Verstöße werden für jeden Fall (jedes Datum einzeln) gesonderte Ordnungswidrigkeiten-Verfahren geführt.
- Was hat das Bezirksamt unternommen, um Konflikte zwischen Mieter:innen und dem Club-Betreiber zu moderieren?
S. 6.
- Wann erfolgte die letzte Brandsicherheitsschau im OXI-Club, gab es konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände und falls ja, wurden diese unverzüglich abgestellt?
Im Oxi-Club wurde bisher keine Brandsicherheitsschau durchgeführt.
Das Vorhaben lief bisher nur mit entsprechender Baugenehmigung als Galerie mit Gastronomieausschank und Kleinkunstbühne bzw. als Diskothek/Club mit festgelegten Besucherzahlen unter 200 Personen. Demnach stellte das Vorhaben keine Versammlungsstätte dar und fiel dadurch nicht unter die Betriebsverordnung BetrVO (Regelung bei welchen Vorhaben Brandsicherheitsschauen durchgeführt werden).
Sollte sich der Genehmigungsstatus des Vorhabens durch Baugenehmigung oder Duldung ändern, werden Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen durchgeführt.
Eine Duldung des Oxi-Clubs tritt erst nach einer Vorlage eines abschließenden Brandschutzprüfberichtes in Kraft. Dieser Bericht liegt dem Stadtentwicklungsamt (Stand 09.03.23) nicht vor.
Kategorie
Anfrage | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung