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12.08.22 –
Vorgang: DS/0398/IX
Welche Flächen plant das Bezirksamt für die Baustelleneinrichtung während der Erneuerung des Weges am Bolle-Ufer in Anspruch zu nehmen und wieso diese?
Das Bezirksamt teilt Folgendes schriftlich mit:
Zur Thematik der Baustelleneinrichtungsflächen und deren Verortung bei der Planung der obenstehenden Investitionsmaßnahme erreichten das Bezirksamt (insbesondere das SGA) in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Anfragen. In der Entwurfsplanung / BPU waren zwei BE-Flächen vorgesehen. Für den 1. Bauabschnitt im Bereich der Wiese vor dem Anleger, für den 2. und 3. Bauabschnitt im Bereich der Grünfläche in der Verlängerung der Hildegard-Marcusson-Straße.
Zunächst wurde durch das Kiezforum Rummelsburg angeregt, die BE-Fläche des 1. Bauabschnitts nicht vor dem Anleger zu verorten, sondern auf Teilflächen des Medaillonplatzes auszuweichen. In einer Stellungnahme des SGA wurde bestätigt, diesen Vorschlag zu prüfen. In der Folge erreichte das SGA die Bitte eines Mitglieds der NABU AG Rummelsburger Bucht die Fläche des Medaillonplatzes aus Rücksicht auf den dort verorteten Blühstreifen für Wildbienen nicht als BE-Fläche in Betracht zu ziehen.
Diese Auffassung teilte dann kurze Zeit später auch das Kiezforum Rummelsburg und bat darum weder die Fläche vor dem Anleger noch den Medaillonplatz als BE-Fläche zu nutzen.
Dadurch wird deutlich, wie schwer und nahezu unmöglich es wird, eine Lösung zu finden, die keinen Widerspruch und auch keine Beeinträchtigungen des Umfeldes auslöst.
Das SGA ist bestrebt, die Beeinträchtigung durch BE-Flächen so gering wie möglich zu halten. Dabei ist dennoch folgendes zu beachten: Eine während der Bauphasen durchgehende Freihaltung und Nutzung der Liegewiese am Anleger kann nicht gewährleistet werden. Durch die vorgesehenen drei Bauabschnitte wird eine zentrale Baustelleneinrichtungsfläche allein nicht als ausreichend eingestuft. Aus baulogistischer Sicht entstehen hier zu lange Transportwege, was die Umsetzung der Maßnahme deutlich verlängern und auch verteuern würde. Weiterhin wird es aufgrund des schmalen Baufeldes nötig sein, maßnahmenbegleitend auch in wegebegleitenden Aufweitungen die Möglichkeiten für Materiallagerungen etc. vorzusehen.
Eine abschließende Festlegung, wo diese verortet werden, ist noch nicht erfolgt. Allerdings kann man bereits jetzt davon ausgehen, dass besonders im 1. Bauabschnitt u.a. auch die Flächen vor dem Anleger hierfür genutzt werden müssen, da im direkten Umfeld der Maßnahme keine Alternativen vorliegen.
Kategorie
Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung