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05.10.22 –
Vorgang: KA/0228/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Entsprechen die Sperrung der Treskowallee und die geplante Umleitung für Radfahrende in der südlichen Richtung während der Bauarbeiten, wo auf der eigentlichen Strecke von 800 Metern ein zusätzlicher Weg von ca. 500 Metern für Radfahrende entsteht, den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes?
Die Länge vom Römerweg bis zur Dönhoffstraße entlang der Treskowallee beträgt laut googlemaps 1,1 km. Die Umleitung über die Hentigstraße vom Römerweg bis zum Knotenpunkt Dönhoffstraße / Treskowallee bertägt 1,3 km. Dies entspricht einer Differenz von 200 m, die vertretbar ist. Die Längenangaben von 500 m Umweg können nicht nachvollzogen werden.
Wurde zur Sicherung des Radverkehrs, insbesondere in der südlichen Richtung während der Bauarbeiten, der Leitfaden zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Verkehrsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz herangezogen (Auszug aus dem Leitfaden: „Werden arbeitsstellenbedingt die Straßenverhältnisse derart eingeschränkt, dass nur noch ein Fahrstreifen neben dem Arbeitsbereich verbleiben würde und ein hohes Aufkommen an Kraftfahrzeugen, jedoch kein Linienbusverkehr vorhanden sind sowie keine andere Führung einschließlich einer zumutbaren Umleitung des Radverkehrs ermöglicht werden kann, ist eine Umleitung des Kraftfahrzeugverkehrs anzustreben.“)?
Die Verkehrssicherung erfolgte entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung durch SenUMVK, Abt. VI. Das Bezirksamt hat hier keinen Einfluss auf die Verkehrsführung.
Wenn nein, welche Gründe liegen vor, dass keine Baustellensicherung für Radfahrende gemäß den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes während der Bauarbeiten auf der Treskowallee umgesetzt wurde?
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