Ersatzniststätten und Ersatzquartiere für Gebäudebrüter und Fledermäuse an den Neubauten in der Rummelsburger Bucht

29.06.23 –

Vorgang: KA/0421/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Fortpflanzungs- und Ruhestätten für welche Arten wurden auf der Fläche des Bebauungsplans XVII-4 (Ostkreuz) vor Beginn der Bauarbeiten identifiziert?
    Im Zuge der für den B-Plan durchgeführten faunistischen Untersuchungen wurden an den zum Abriss geplanten Bestandsgebäuden 24 Quartierspotentiale für Fledermäuse und an den zur Fällung geplanten Bäumen 7 Strukturen mit Quartierseignung nachgewiesen. Betroffene Arten sind die Breitflügelfledermaus, der Große Abendsegler, das Braune- und Graue Langohr, die Rauhautfledermaus, die Wasserfledermaus und die Zwergfledermaus.
    Zudem wurden an den zum Abriss geplanten Gebäuden 24 geschützte Lebensstätten des Haussperlings, zwei Lebensstätten der Blaumeise, vier Lebensstätten des Feldsperlings, eine Lebensstätte der Kohlmeise und zwei geschützte Lebensstätten des Hausrotschwanzes nachgewiesen. An den zur Fällung geplanten Bäumen wurden drei geschützte Lebensstätten des Gartenbaumläufers, eine Lebensstätte des Kleibers, drei Lebensstätten der Blaumeise, fünf Brutplätze des Stars und drei geschützte Lebensstätten des Feldsperlings nachgewiesen.
    Des Weiteren wurden zwei Brutreviere des Girlitz und Fitis festgestellt, die von der geplanten Bebauung betroffen sind.
     
  2. Wie viele dieser Fortpflanzungs- und Ruhestätten für welche Arten sind im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans XVII-4 (Ostkreuz), also während der Bauarbeiten, entfernt worden bzw. weggefallen?
    Grundsätzlich wird für alle unter 1. benannten Lebensstätten und Brutreviere der Verlust bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen angenommen.
     
  3. In welchem Umfang wurde bisher den Festsetzungen zum besonderen Artenschutz im Bebauungsplan XVII-4 (Ostkreuz) entsprochen?
    Um den Verlust der geschützten Lebensstätten an Gebäuden und Bäumen auszugleichen, müssen an den Neubauten innerhalb des B-Plans 48 Fledermausquartiere, 24 Höhlenbrüterkästen und zwei Nistkästen für Hausrotschwänze angebracht werden. An den auf dem B-Plan Gelände verbleibenden und in der Umgebung befindlichen Bäumen müssen 14 Fledermausquartiere (versch. Modelle), 18 Nisthilfen für Höhlenbrüter und zwei Halbhöhlenkästen angebracht werden.
    Bisher hat das Bezirksamt Lichtenberg Kenntnis von der Anbringung von 4 Fledermausquartieren am Gebäude und einem Höhlenbrüterkasten an einem Baum.
     
  4. Welche Defizite gibt es bei der Umsetzung der dort aufgeführten Maßnahmen, worin sind sie begründet und in welcher Verantwortung liegt die Beseitigung der Defizite?
    Gemäß §1a Abs. 3 BauGB sowie §15 Abs. 4 BNatSchG liegt die Verantwortung über die Ausführung, Unterhaltung und Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der/dem Verursacher:in oder deren /dessen Rechtsnachfolger:in. Für das Entwicklungsgebiet „Rummelsburger Bucht“ wurde mit dem Senatsbeschluss Nr. 1369/92 vom 18. Februar 1993 die Entwicklungsträgergesellschaft „Berlin Rummelsburger Bucht mbH“ als treuhänderischer Entwicklungsträger mit der Durchführung der Entwicklungsmaßnahmen betraut. Somit kann die „Berlin Rummelsburger Bucht mbH“ bzw.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als deren Rechtsnachfolgerin als Vorhabenträger bzw. Verursacherin des Eingriffs betrachtet werden.
    Aus den genannten Gründen sieht das Bezirksamt Lichtenberg die Verantwortung für die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Ggf. kann das Bezirksamt Lichtenberg bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen durch fachlichen Austausch unterstützend mitwirken.
    2021 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom Umwelt und Naturschutzamt Lichtenberg darauf hingewiesen. Seitdem gab es noch keinen weiteren Austausch dazu, eine erneute Anfrage seitens des Bezirksamtes Lichtenberg ist beabsichtigt. Daher kann bzgl. des Stands der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (dazu gehört als bedeutsame, wenngleich nicht artenschutzrechtliche Maßnahme auch die Renaturierung eines Teilstücks des Hohen Wallgrabens) bzw. möglicher Defizite bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angefragt werden.
     

Kategorie

Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung