Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen

16.04.24 –

Aktueller Stand: DA/1222/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele selbstbewohnte Haupt- und wie viele Nebenwohnungen im Bezirk durften im Jahr 2023 mit einer Genehmigung als Ferienwohnung zeitweise vermietet werden?

  2. Wie und mit welchem Ergebnis prüfte das Bezirksamt, dass der grundsätzliche Charakter als Hauptwohnung bei einer genehmigten Zweckentfremdung als Ferienwohnung im Jahr 2023 nicht angetastet wurde?

  3. Wie und mit welchem Ergebnis prüfte das Bezirksamt, dass für Nebenwohnungen im Bezirk die genehmigte Vermietung (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)) an höchstens 90 Tagen im Jahr 2023 erfolgte?

  4. Wie viele Hauptwohnungen und wie viele Nebenwohnungen im Bezirk wurden im Jahr 2023 illegal als Ferienwohnung zeitweise vermietet?

  5. Wie lange gilt eine erteilte Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer selbstgenutzten Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung im Bezirk als Ferienwohnung?

  6. Wie viele Verlängerungsanträge für die zeitweisen Vermietung einer selbstgenutzten Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung im Bezirk als Ferienwohnung wurden im Jahr 2023 genehmigt?

  7. Wie viele Negativatteste für selbstbewohnte Hauptwohnungen im Bezirk waren im Jahr 2023 erteilt?

  8. Wie und mit welchem Ergebnis prüfte das Bezirksamt, ob die Voraussetzungen zur genehmigungsfreien Untervermietung (nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 5a Abs. 1 ZwVbG) im Jahr 2023 vorlagen?

  9. Wie hoch waren die Einnahmen, die das Bezirksamt im Jahr 2023 durch die Bearbeitung von Genehmigungen zur zeitweisen Vermietung von Wohnraum und durch die Ausstellung von Negativattesten erzielte?

  10. Wie hoch waren die Einnahmen, die das Bezirksamt im Jahr 2023 durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (nach § 7 ZwVbG) vereinnahmte?

  11. Wie viele Stellen werden für die Bearbeitung von Genehmigungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen, von Negativattesten sowie zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (nach § 7 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)) benötigt und wie viele Stellen sind aktuell besetzt?

  12. Läuft die genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen dem Ziel sozialer Erhaltungsverordnungen, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, zuwider und wie begründet das Bezirksamt seine Haltung?

  13. Mit welchen Maßnahmen und Mitteln kann das Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen insbesondere in den Milieuschutzgebieten begrenzen?

  14. Wie wirkt die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen sich potenziell und der Erfahrung nach auf das Gemeinwesen und die Stadtteilarbeit aus?

  15. Sind dem Bezirksamt Wohnungen und Wohnhäuser im Bezirk bekannt, deren Mieter:innen bewusst zugunsten lukrativerer Kurzzeitvermietung entmietet wurden und mit welchen Maßnahmen schützt das Bezirksamt Mieter:innen vor solch kapitalistischem Bestreben?

  16. In welcher Weise sollten Anbieter von möblierten Wohnungen und Zimmern, wie z. B. Habyt oder smartments, in einzelnen Planwerken des Bezirksamts (u. a. im Zentren- und Einzelhandelskonzept, im Wirtschaftsförderungskonzept, im sozialen Infrastrukturkonzept) berücksichtigt werden?

  17. Nutzt das Bezirksamt die Website insideairbnb.com zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (nach § 7 ZwVbG)?

Kategorie

Antrag | Wohnen und Stadtentwicklung

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