Weitere Ersatzpflanzungen für den Schulneubau in der Hauptstraße 9/Georg-Löwenstein-Straße 15

Für ein gesünderes Mikroklima und wirksamen Hitzeschutz

30.11.23 –

Vorgang: DS/1033/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für aus Planungsgründen im Rahmen des Neubaus der Grundschule in der Hauptstraße 9/Georg-Löwenstein-Straße 15 zu fällende Pappeln, eine über den gesetzlichen Umfang hinausgehende Anzahl an Bäumen klimaresistenter heimischer Baumarten in der Rummelsburger Bucht als Ersatz zu pflanzen.

Begründung:
Der Neubau einer Grundschule in der Hauptstraße 9/Georg-Löwenstein-Straße 15 wurde u. a. durch den Wohnungsneubau im Bebauungsplangebiet XVII-4 Ostkreuz notwendig.1

Eine textliche Festsetzung soll im Bebauungsplanverfahren XVII-9-1a Grundschule Hauptstraße den ökologischen Ausgleich für eine aus Planungsgründen zu fällende Reihe aus Pyramiden-Pappeln regeln.2 Die Reihe der Pyramiden-Pappeln eignet sich als Fledermausquartier oder Nisthöhle für Höhlenbrüter.3

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Bauherrin und das Bezirksamt Lichtenberg sollten, indem sie eine über den gesetzlichen Umfang hinausgehende Anzahl an Bäumen klimaresistenter heimischer Baumarten in der Rummelsburger Bucht als Ersatz pflanzen, für private Vorhabenträger ein Vorbild sein.

Diese über die rechtliche Verpflichtung hinausgehende Anzahl an Bäumen kann zu einem gesünderen Mikroklima und wirksamen Hitzeschutz führen. Sie trägt dazu bei, politisch gewollte Ziele, wie z. B. die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen und den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung4, umzusetzen.


1 Der Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz wurde am 21.05.2019 festgesetzt. Der aus ihm resultierende rechnerische Langzeitbedarf an 54 Grundschulplätzen, in dem ein Spitzenbedarf nach dem Erstbezug durch überwiegend junge Familien nicht berücksichtigt ist, soll durch den Neubau einer 3-zügigen Grundschule (mit 432 Plätzen) in der Hauptstraße 9 gedeckt werden.
2 Vgl. Bezirksamt Lichtenberg: Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1 - Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Teilung des Bebauungsplans; Arbeitstitel: BerlinCampus I, Drucksache 429/IX, Anlage 2 (Stand 26.08.2022), S. 33 f.: „Aufgrund der hohen Wertigkeit dieser Baumreihe ist im Bebauungsplan eine Fläche mit Bindungen für Bepflanzung und Erhaltung festgesetzt. Durch eine ergänzende textliche Festsetzung wird der Erhalt der Pappelreihe und die Pflicht zu Ersatzpflanzungen bei Abgang begründet.“
3 Vgl. Gutachten der Planungsgruppe Cassens + Siewert: Biotop- und Baumbestand. Projekt: Bebauungsplan­verfahren XVII-9-1, Stand: 08.07.2021, S. 7: „Bemerkenswert sind die beiden Baumreihen aus überwiegend Pyramiden-Pappeln (Populus nigra ‚italica‘) entlang der Hauptstraße und südwestlich des Plangebiets entlang des Uferweges. Die Pappeln beherbergen eine Reihe an Strukturen, die sich als Fledermausquartier oder Nisthöhle für Höhlenbrüter eignen. In Anbetracht ihres Standalters, ihrer Bedeutung für den Artenschutz und ihres Wertes für das Landschaftsbild sollte ein Erhalt des Altbaumbestandes angestrebt werden. Im Vergleich zum übrigen erfassten Baumbestand besitzen die Baumreihen einen hohen Wert.“
4 Vgl. BVV Lichtenberg: Drucksache 846/IX. Klimaanalyse in städtebaulicher Planung berücksichtigen. Abschlussbericht, Anlage 9

 

Kategorie

Antrag | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung

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