Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wiesenweg 1-4 - Verdrängung vermeiden

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die von einer Nutzungsintensivierung des Plangebiets Wiesenweg 1-4 ausgehende Gefahr einer Verdrängung von Gewerbebetrieben und Betriebswohnungen im Gebiet des Gleisdreiecks zu verringern.

13.08.22 –

Vorgang: DS/0379/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die von einer Nutzungsintensivierung des Plangebiets Wiesenweg 1-4 ausgehende Gefahr einer Verdrängung von Gewerbebetrieben und Betriebswohnungen im Gebiet des Gleisdreiecks zu verringern.

Begründung:

Der Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wiesenweg 1-4[1] möchte die gewerbliche Nutzung des Plangebiets intensivieren. Er plant derzeit mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO von 4,8.[2] Die Umgebung des Vorhabens weist im Gebiet des Gleisdreiecks in der Mehrzahl 1-2-geschossige Gebäude auf, mithin eine GFZ von kleiner als 2. Ein Vergleich der Bodenrichtwerte für die gewerblichen Bauflächen der Bodenrichtwertzonen 1680 (Gleisdreieck) und 2028 (Bürokomplex an der Schreiberhauer Straße)[3] gibt ein Indiz für das mit einer höheren Dichte einhergehende Aufwertungspotenzial, aus dem ein Aufwertungsdruck für gewerblich genutzte Grundstücke im Gleisdreieck resultieren dürfte. Der Aufwertungsdruck könnte zu einer Verdrängung von Gewerbebetrieben und Betriebswohnungen führen.

Die Befürchtung, dass an das Vorhabengebiet angrenzende Gewerbebetriebe mittel- bis langfristig einem Verdrängungsdruck ausgesetzt sein könnten, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.[4] Das Bezirksamt sollte daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um die von einer Nutzungsintensivierung ausgehende Gefahr einer Verdrängung von Gewerbetrieben und Betriebswohnungen aus dem Gleisdreieck zu verringern.

Ein Beschluss des Antrags ermöglicht es der Bezirksverordnetenversammlung, vor der Beschlussfassung über die Planreife mit einem Aufhebungsantrag steuernd in das Bebauungsplanverfahren einzugreifen.[5]
 


[1] Bezug zu Drucksache 276/IX. Derzeit noch Bebauungsplan 11-167 VE Wiesenweg 1-4
[2] Vgl. Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg: Drucksache 276/IX, Anlage 2, Vorhabenbeschreibung vom 08.04.2022, S. 6
[3] Die Bodenrichtwerte betrugen für das Gleisdreieck 250 Euro/m² und für den Bürokomplex Schreiberhauer Straße 10.000 Euro/m² zum Stichtag 01.01.2022. Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: BORIS Berlin (Seitenabruf am 07.07.2022)
[4] Vgl. Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg: Drucksache 276/IX, Anlage 2, Vorhabenbeschreibung vom 08.04.2022, S. 3
[5] Vgl. Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg: Kleine Anfrage 19/IX, Antwort auf Frage 4

Kategorie

Antrag | Wirtschaft und Finanzen | Wohnen und Stadtentwicklung

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