Vogelschutz an Glas in der Stadtentwicklung

17.08.23 –

Vorgang: KA/0444/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie kann im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, z. B. durch textliche Festsetzungen, Vogelanprall vorausschauend vermieden werden und welche Beispiele gibt es hierzu im Bezirk?
  2. Wie häufig bringt das Umwelt- und Naturschutzamt Belange des Vogelschutzes an Glas in Baugenehmigungsverfahren ein und welche Beispiele gibt es hierzu?
  3. Welche Auflagen zum Vogelschutz an Glas kann das Stadtentwicklungsamt im Baugenehmigungsverfahren treffen?
  4. Welche Prozesse bestehen, um die von Bauherren angestrebten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelanprall an Glas sowie die Beurteilung ihrer Wirksamkeit vor deren Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen?
  5. Über welche Erfahrungen aus der ökologischen Bauberatung zum Thema „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ kann das Bezirksamt berichten?
  6. Was sollte geändert werden, um Vogelanprall bereits bei der Planung von Neubauten wirksamer zu vermeiden und den Vogelschutz an Glas zu erhöhen?

Kategorie

Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung

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