BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Bau- und Planungsvorhaben im Gewerbegebiet Darßer Straße

23.05.25 –

Vorgang: KA/0937/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Freiflächen und Potentiale gibt es im Gewerbegebiet Darßer Straße?

    Lageplan auf Grundlage eines Luftbildes

    Abzüglich der Außenbereichsfläche (ohne Baurecht) und der Fläche für den geplanten Wohncontainerstandortes bleiben von den ca. 3,3 ha Potenzialflächen folgende Flächen für die Vermarktung.

    - Ca. 1.965 m²

    - Ca. 3.365 m²

    - Ca. 9.725 m²

    Auf Letzteren hat Berliner Forsten einen Waldstatus bestätigt. Wald- und mögliche weitere Umweltbelange sind bei der Vermarktung zu berücksichtigen und zu kompensieren.


     
  2. Wie viele Anfragen von Unternehmen zu Flächen im Gewerbegebiet gab es seit 2023 und aus welchen Gründen konnte eine weitere Ansiedlung bislang nicht realisiert werden

    Seit 2023 gingen bei der Wirtschaftsförderung 171 Flächengesuche (Stand April 2025) ein. Eine Ansiedlung auf den landeseigenen gewerblichen Bauflächen wird hierbei immer geprüft. Nicht jedem Unternehmen können die landeseigenen Flächen angeboten werden; nicht jedes Unternehmen, das die Vergabekriterien erfüllt, kann oder will auch einen eigenständigen Bau projektieren. Das langwierige Vergabeverfahren sowie Umweltbelange/ gutachterliche Auflagen und weitere notwendige bauvorbereitende Maßnahmen nehmen Zeit und Kosten in Anspruch, die nicht jedes ansiedlungsinteressierte Unternehmen stemmen kann oder will. Viele sind auf kurzfristig verfügbare Flächen bzw. auf eine kurzfristige Inanspruchnahme angewiesen.

    Die Vermarktung erschweren der nun mehr von den Berliner Forsten bescheinigte Waldstatus – die Inanspruchnahme von Wald ist stets zu kompensieren – und die gutachterlichen Auflagen aufgrund des Verdachts auf artenschutzrechtlicher Tatbestände. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können auch hierfür erforderlich werden.

    In den letzten Jahren wurden drei vielversprechende Ansiedlungsverfahren eingeleitet. Zwei davon wurden auf Wunsch der Unternehmen eingestellt. Das Dritte drohte aufgrund des Waldstatus und des einhergehenden Mehraufwandes für die Baureifmachung des Grundstücks zu scheitern (zusätzlicher zeitlicher Aufwand für gesonderte Gutachten, zusätzliche Kosten und Kompensationserfordernisse). Das Ansiedlungsverfahren wird nun auf ein landeseigenes Grundstück in der Straße Am Wasserwerk im Gewerbegebiet Herzbergstraße verlegt und kann fortgeführt werden.

  3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die bestehenden Restriktionen und Vermarktungshemmnisse abzubauen und Unternehmensansiedlungen im Gewerbegebiet Darßer Straße zu erleichtern?

    Der festgesetzte Bebauungsplan XXII-2a ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und entspricht den mit dem Entwicklungskonzept produktionsgeprägter Bereich beschlossenen Zielen.

    Hemmnisse, die möglicherweise aufgrund der notwendigen Festsetzungen zum Schutz vor Lärm für die Anwohnenden getroffen worden sind, müssen weiterhin bestehen.

    Welche und welcher Umfang an Kompensationen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich werden, kann erst auf Grundlage von Gutachten und Ausgleichkonzepten bestimmt werden (abschließend gar erst im Zuge von konkreten Vorhaben).

    Die Wirtschaftsförderung erarbeitet deshalb zusammen mit der SenWEB und BIM eine Strategie/Vorgehen zum Abbau dieser Vermarktungshemmnisse (so auch im Wirtschaftsflächenkonzept vorgesehen), nicht nur in der Darßer Straße / Graaler Weg. Es ist abzusehen, dass umfangreiche Projektmittel akquiriert werden müssen; eine Finanzierung der nötigen Maßnahmen wird geprüft. Eine Finanzierung der notwendigen Maßnahmen ist derzeit noch nicht gesichert.

    Im Zuge der Planung für den Wohncontainerstandort lässt die BIM derzeit ein artenschutzrechtliches Gutachten erarbeiten. Auf Drängen von Wirtschaftsförderung und SenWEB wird die Begutachtung auf die angrenzenden Grundstücke ausgeweitet, was künftigen Vergabeverfahren zugutekommt bzw. die Grundlage für künftige Vergabeverfahren schafft. Für das Gebiet Darßer Straße / Graaler Weg werden also derzeit die ersten Schritte für ein vergabefähiges Areal geschaffen.

  4. Was unternimmt das Bezirksamt konkret, um Ansiedlungen am Standort zu ermöglichen?

    Bauplanungsrechtlich wurden die Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbe mit der Festsetzung des B-Planes XXII-2a geschaffen.
     
  5. Aus welchen Gründen ruht das Bebauungsplanverfahren XXII-2b Darßer Straße (West) derzeit?

    Das Bebauungsplanverfahren XXII-2b wurde aufgrund der Prioritätensetzung zugunsten der B-Pläne für Wohnungsbau und Infrastruktur ruhend gestellt. Dies auch vor dem Hintergrund der nicht ausgelasteten Flächen im B-Plan XXII-2a.
     
  6. Welche Herausforderungen erkennt das Bezirksamt, um den Bebauungsplan XXII-2b zur Festsetzung zu bringen?

    Aufgrund der geplanten Inanspruchnahme von Flächen in diesem Bereich für Geflüchtetenunterkünfte ist eine Fortführung des Verfahrens, auch unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Prioritätensetzung der stadtplanerischen Aufgaben u.a. zugunsten von Wohnungsbau, derzeit nicht sinnvoll.
     
  7. Welche Schritte müssen vom Bezirksamt erfolgen, um den WCD-Standort 2.0 Darßer Straße 153 in Betrieb zu nehmen?

    Siehe Antwort zu Frage 8.
     
  8. Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen es, eine Baugenehmigung für einen WCD-Standort 2.0 Darßer Straße 153 im EpB-Gebiet zu erteilen?

    Die Fläche, auf der diese Unterkunft errichtet werden soll, befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-2a.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist für die Erteilung einer Zustimmung zur Errichtung der Unterkunft zuständig und damit auch für die Beurteilung des Planungsrechts nach dem BauGB.

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