Keine Umwelt-Sau im Biesenhorster Sand – Hinweisschilder für Verhaltensregeln in einem Naturschutzgebiet

Das Bezirksamt wird ersucht, an den Lichtenberger Zugängen zum Naturschutzgebiet Biesenhorster Sand in Karlshorst, Schilder mit Hinweisen zum angemessenen Verhalten in einem Naturschutzgebiet aufzustellen. Die Schilder sollen für Menschen, die den Biesenhorster Sand betreten, gut sichtbar sein und auf ansprechende Art über die Verhaltensregeln informieren. Das Bezirksamt soll dabei eine barrierefreie Umsetzung prüfen. Gemeinsam mit dem NABU, der den Biesenhorster Sand pflegerisch betreut, sollen geeignete Hinweisschilder abgestimmt und an den Zugängen zum Biesenhorster Sand aufgestellt werden.

19.05.22 –

Vorgang: DS/0211/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, an den Lichtenberger Zugängen zum Naturschutzgebiet Biesenhorster Sand in Karlshorst, Schilder mit Hinweisen zum angemessenen Verhalten in einem Naturschutzgebiet aufzustellen. Die Schilder sollen für Menschen, die den Biesenhorster Sand betreten, gut sichtbar sein und auf ansprechende Art über die Verhaltensregeln informieren. Das Bezirksamt soll dabei eine barrierefreie Umsetzung prüfen. Gemeinsam mit dem NABU, der den Biesenhorster Sand pflegerisch betreut, sollen geeignete Hinweisschilder abgestimmt und an den Zugängen zum Biesenhorster Sand aufgestellt werden.

Begründung:

Der Biesenhorster Sand ist ein wertvoller Lebensraum für bestimmte Pflanzen- und Tierarten. Er ist allerdings auch ein gern genutzter Erholungsort für Menschen aus Lichtenberg und anderen Teilen Berlins. Anders als auf Grünflächen, gelten in Naturschutzgebieten nochmal besondere Verhaltensregeln. Zwar wird auch jetzt schon mit dem entsprechenden Schild darauf hingewiesen, dass es sich beim Biesenhorster Sand um ein Naturschutzgebiet handelt und damit auch die entsprechenden Verhaltensregeln gelten. Jedoch ist zu beobachten, dass nicht allen Menschen diese Regeln geläufig sind. Zu den Regeln, auf die hingewiesen werden sollte, zählen u.a.:

• keinen Müll hinterlassen

• auf Wegen und Pfaden bleiben

• Hunde anleinen und Kotbeutel verwenden

• Tiere nicht töten oder stören, keine Tiere aussetzen

• Pflanzen nicht beschädigen, nichts pflücken, nichts anpflanzen

• keinen Boden, Kompost, Grünschnitt oder Gartenabfälle einbringen

• keine Ein- und Durchfahrt von Kraftahrzeugen aller Art

• nicht Rauchen, nicht Zelten oder Grillen, kein Lagerfeuer, kein Feuerwerk

• Pflegemaßnahmen erfordern die Genehmigung der Naturschutzbehörden

Kategorie

Antrag | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen

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